Hier erfahren Sie, wie Sie die Rechte Ihrer Seite oder eines Blockes nur für bestimmte Nutzende freigeben.
INHALTSVERZEICHNIS
Ansicht freigeben
- Öffnen Sie den Reiter »Rechte«.
- Dort gibt es verschiedene Möglichkeiten, für die Sie Rechte vergeben können. Um Seiten nur für bestimmte Nutzende sichtbar zu machen, müssen Sie Rechte im Bereich »Ansicht« vergeben.
- Nun gibt es zwei Varianten:
- Es können Rechte für einzelne Nutzende vergeben werden.
- Oder für ganze Nutzungsgruppen.
Welche Variante für Sie geeigneter ist, erfahren Sie in diesem Handbuch.
Seite bearbeiten
- Unter dem Feld »Ansicht« befindet sich der Punkt »Bearbeiten«.
- Dort haben Sie wieder die Möglichkeit, entweder einzelne Nutzende oder Gruppen einzutragen, die Ihre Seite bearbeiten dürfen.
- Im Beispiel oben dürfen alle redaktionell Tätigen der Abteilung Hochschulkommunikation die Seite bearbeiten.
Freigabe ändern
- Im Reiter »Freigabe ändern« einer Seite können Sie einstellen, zu welchem Zeitpunkt die Seite freigegeben wird und ob Sie eine Freigabekopie erstellen möchten.
- Indem Sie im Reiter »Rechte« unter »Freigabe ändern« eine Gruppe oder einzelne Nutzende eintragen, legen Sie fest, wer die oben beschriebenen Funktionen nutzen und ausführen darf.
Seite löschen
- Das nächste Feld betrifft das Recht, eine Seite zu löschen.
- Die Nutzungsgruppen, bzw. einzelne Nutzende, die dort eingetragen werden, dürfen Ihre Seite löschen.
Untermenüpunkte anlegen
- Über den Button »Neue Seite« kann eine Unterseite, bzw. ein Untermenüpunkt, angelegt werden.
- Über das Feld »Seite anlegen« können Sie festlegen, wer das Recht besitzen soll, Ihrer Seite Unterseiten hinzuzufügen.
- Wenn es bereits Untermenüpunkte Ihrer Seite gibt, wird der Button »Untermenüpunkte bearbeiten" unter den Gruppen- und Nutzerfeldern aktiviert.
| 2. Es öffnet sich ein neues Fenster. Unter »Gruppe« und »Rolle« nehmen Sie die Auswahl vor. |
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Schritt-für-Schritt-Anleitung
Anwendungsbeispiele
Zustand 1 Screenshot | Zustand X Screenshot |
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Zusätzliche Hinweise
- ..
Alternative Blöcke
Alternativ zum ... sind folgende Blöcke unter bestimmten Voraussetzungen zur Darstellung Ihrer Informationen ebenfalls geeignet:


