Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der auf dem Auftragsformular steht (der Auftraggeber) auch selbst seinen Auftrag abholen muss. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir rechtzeitig um eine entsprechende Information und eine schriftliche Einverständniserklärung in welcher die Person aufgeführt ist die den Auftrag abholt. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir die Arbeiten nicht an fremde Personen ausgeben.
Titel: "Muss ich die Arbeit selbst abholen?"
Stand: 12.10.2020