Zusammenfassung

Hier erfahren Sie mehr zur Abholung von Aufträgen.


Diese Anleitung richtet sich besonders an folgende Zielgruppen: -Nicht zutreffende Zielgruppen bitte löschen-

  • Studierende
  • Zweit- und Gasthörende
  • Lehrende
  • Mitarbeitende
  • Einrichtungen und Gremien (z.B. Fachschaftsräte)
  • Arbeitsbereiche / Gruppen (z.B. Projekte)



Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der auf dem Auftragsformular steht (der Auftraggeber) auch selbst seinen Auftrag abholen muss. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir rechtzeitig um eine entsprechende Information und eine schriftliche Einverständniserklärung in welcher die Person aufgeführt ist die den Auftrag abholt. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir die Arbeiten nicht an fremde Personen ausgeben.


Titel: "Muss ich die Arbeit selbst abholen?"

Stand: 12.10.2020