Rahmenbedingungen
- Anmeldung: Prüfungsausschussvorsitz (Prof. Beate Michalzik)
- Dauer: 6 Wochen
- Leistungserbringung: Bescheinigung der Praktikumsstelle über Art und Umfang des Berufspraktikums sowie eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Durchführung des Berufsorientierten Praktikums
1. Praktikumsplatz suchen
- Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium und den angestrebten zukünftigen Berufstätigkeiten aufweisen. Es dient dazu, berufspraktische Erfahrungen zu sammeln und die fachlichen Qualifikationen zu erweitern.
- Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, jedoch kann ein Entgelt direkt mit der Praktikumsstelle vereinbart werden.
2. Praktikum genehmigen lassen
- Beantragen Sie die Genehmigung des Praktikums mindestens 4 Wochen vor Antritt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
- Beachten Sie, dass eine verspätete oder unterlassene Beantragung zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes führen kann.
3. Praktikum absolvieren
- Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens 6 Wochen bei Vollzeit (ca. 240 Stunden). Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer entsprechend.
- Das Praktikum ist Teil der universitären Ausbildung und daher curricularer Pflichtbestandteil.
4. Bescheinigung zur Anerkennung einreichen
- Reichen Sie die Bescheinigung der Praktikumsstelle über Art und Umfang des Praktikums sowie eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit (Praktikumszeugnis) beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein.
5. Anerkennung des Praktikums
- Das Praktikum wird innerhalb von zwei Wochen als bestanden/ nicht bestanden bewertet. Bei erfolgreicher Absolvierung werden 10 LP vergeben.
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1 Comment
Anonymous
25.03.2026Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Genehmigung für mein Pflichtpraktikum bei der bulwiengesa GmbH im Zeitraum vom 01. Mai bis zum 01. August.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Julius Stöhr
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