Hochschulwechsel/ Wiederaufnahme des Studiums:
Wer kann einen Antrag auf Hochschulwechsel stellen?
- alle Studierenden, die bereits ein Studium an einer anderen Universität begonnen oder bereits abgeschlossen haben und nun an der Uni Jena weiter studieren möchten
 - alle Studierenden, die bereits ein Studium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena teilweise oder vollständig absolviert haben
 - es ist auf die Zuständigkeit des Prüfungsamtes zu achten
 
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Antrag auf Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums 
 - letzte bzw. aktuelle Studienbescheinigung bzw. Studienverlaufsbescheinigung
 - aktuelle Leistungsübersicht
 - Übersicht ggf. noch zu erwartender Leistungen
 - Link zu bisherigen Modulkatalogen bzw. Modulbeschreibungen der erbrachten Module
 - Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Uni
 - Sprachnachweise (Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis, Latinum, Graecum, Sonstiges)
 - ggf. Lebenslauf bei Wiederaufnahme des Studiums
 
Wo und wie müssen der Antrag und die Unterlagen eingereicht werden?
- Für vom ASPA verwaltete Studiengänge schicken Sie die Dokumente über das Servicedesk Portal
 
Wie ist der Prozess? Wie lange dauert der Einstufungsbescheid?
- nachdem die Unterlagen beim ASPA eingegangen sind, werden diese auf Vollständigkeit geprüft
 - im Anschluss werden die Unterlagen an die Studienfachberater der jeweiligen Fächer gesendet
 - sobald wir Rückmeldung von den Studienfachberatungen haben, wird durch das ASPA der Einstufungsbescheid erstellt und an Sie übermittelt, dies kann ca. 6 Wochen dauern
 - den Einstufungsbescheid reichen Sie dann bitte im SSZ ein
 - Anerkannte Leistungen werden innerhalb der ersten Wochen nach Semesterbeginn eingebucht. Wir bitten daher nach Semesterbeginn um etwas Geduld.
 
Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?
- kurzfristige Rückmeldungen erhalten Sie über die Anfrage im Servicedesk Portal
 - sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Einstufungsbescheid