Hochschulwechsel/ Wiederaufnahme des Studiums:


Wer kann einen Antrag auf Hochschulwechsel stellen?

  • alle Studierenden, die bereits ein Studium an einer anderen Universität begonnen oder bereits abgeschlossen haben und nun an der Uni Jena weiter studieren möchten
  • alle Studierenden, die bereits ein Studium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena teilweise oder vollständig absolviert haben
  • es ist auf die Zuständigkeit des Prüfungsamtes zu achten

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Antrag auf Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums
  • letzte bzw. aktuelle Studienbescheinigung bzw. Studienverlaufsbescheinigung
  • aktuelle Leistungsübersicht
  • Übersicht ggf. noch zu erwartender Leistungen
  • Link zu bisherigen Modulkatalogen bzw. Modulbeschreibungen der erbrachten Module
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Uni
  • Sprachnachweise (Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis, Latinum, Graecum, Sonstiges)
  • ggf. Lebenslauf bei Wiederaufnahme des Studiums


Wo und wie müssen der Antrag und die Unterlagen eingereicht werden?

  • Für vom ASPA verwaltete Studiengänge schicken Sie die Dokumente über das Servicedesk Portal


Wie ist der Prozess? Wie lange dauert der Einstufungsbescheid?

  • nachdem die Unterlagen beim ASPA eingegangen sind, werden diese auf Vollständigkeit geprüft
  • im Anschluss werden die Unterlagen an die Studienfachberater der jeweiligen Fächer gesendet
  • sobald wir Rückmeldung von den Studienfachberatungen haben, wird durch das ASPA der Einstufungsbescheid erstellt und an Sie übermittelt, dies kann ca. 6 Wochen dauern
  • den Einstufungsbescheid reichen Sie dann bitte im SSZ ein
  • Anerkannte Leistungen werden innerhalb der ersten Wochen nach Semesterbeginn eingebucht. Wir bitten daher nach Semesterbeginn um etwas Geduld.


Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?

  • kurzfristige Rückmeldungen erhalten Sie über die Anfrage im Servicedesk Portal
  • sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Einstufungsbescheid