GrundFolgeWas müssen Sie tun?

Sie haben Beiträge, Gebühren und Entgelte nicht oder zu wenig gezahlt.

Sie wurden nicht zurückgemeldet.Bitte zahlen Sie die ausstehenden Beiträge etc. nach.

eine Rückmeldesperre vorliegen

Keine RückmeldungBitte stellen Sie einen Antrag auf Aufhebung einer Rückmeldesperre stellen.

Sie haben einen Antrag gestellt, z. B. auf Beurlaubung.

Der Antrag wird bearbeitet.

Warten Sie auf die Rückmeldung der Studierendenverwaltung


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