Alle Anfragen zum BAföG stellen Sie bitte über unser Ticketsystem - Anfrageart: Bescheinigung
Formblatt 5
- Bitte reichen Sie das Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG - ausgefüllt im ASPA ein.
- durch das ASPA erfolgt die Bestätigung der bereits erreichten Leistungspunkte
- es werden grundsätzlich nur vollständig absolvierte Module einberechnet (keine Teilmodule)
- Grundsätzlich benötigen Sie im Bachelor- wie auch im Lehramtsstudium nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsstand von 100 ECTS (Beschluss der Fakultätsräte der Theologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften im Mai 2017). Diese Regelung gilt nur für die Fächer bzw. Studiengänge, die vom ASPA betreut werden.
- die erforderlichen Prüfungen für die Vergabe von LP müssen innerhalb der ersten 4 FS absolviert werden. Müssen Sie im 4. FS eine Wiederholungsprüfung absolvieren, die bereits im Zeitraum des 5. FS liegt, dürfen diese Leistungspunkte nicht mitgezählt werden (BAföG-Recht).
Bescheinigung über die Förderungshöchstdauer hinaus - § 15 Abs. 3 BAföG
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular von der Homepage des BAföG-Amts im ASPA (digital) einreichen
- Begründung und Nachweise müssen ebenfalls eingereicht werden
- durch ASPA erfolgt die Bestätigung und die Prognose
Förderungsleistung ohne Leistungsbescheinigung - § 48 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3. BAföG
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular von der Homepage des BAföG-Amts im ASPA (digital) einreichen
- Begründung und Nachweise müssen ebenfalls eingereicht werden
- durch ASPA erfolgt die Bestätigung und die Prognose