Alle Anfragen zum BAföG stellen Sie bitte über unser Ticketsystem - Anfrageart: Bescheinigung
Formblatt 5
Bitte reichen Sie das Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG - ausgefüllt im ASPA ein.
durch das ASPA erfolgt die Bestätigung der bereits erreichten Leistungspunkte
es werden grundsätzlich nur vollständig absolvierte Module einberechnet (keine Teilmodule)
Grundsätzlich benötigen Sie im Bachelor- wie auch im Lehramtsstudium nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsstand von 100 ECTS (Beschluss der Fakultätsräte der Theologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften im Mai 2017). Diese Regelung gilt nur für die Fächer bzw. Studiengänge, die vom ASPA betreut werden.
die erforderlichen Prüfungen für die Vergabe von LP müssen innerhalb der ersten 4 FS absolviert werden. Müssen Sie im 4. FS eine Wiederholungsprüfung absolvieren, die bereits im Zeitraum des 5. FS liegt, dürfen diese Leistungspunkte nicht mitgezählt werden (BAföG-Recht).
Bescheinigung über die Förderungshöchstdauer hinaus - § 15 Abs. 3 BAföG
ausgefülltes und unterschriebenes Formular von der Homepage des BAföG-Amts im ASPA (digital) einreichen
Begründung und Nachweise müssen ebenfalls eingereicht werden
durch ASPA erfolgt die Bestätigung und die Prognose