Rahmenbedingungen
- Anmeldung: Prüfungsausschussvorsitz (Prof. Beate Michalzik)
- Dauer: 6 Wochen
- Leistungserbringung: Bescheinigung der Praktikumsstelle über Art und Umfang des Berufspraktikums sowie eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Durchführung des Berufsorientierten Praktikums
1. Praktikumsplatz suchen
- Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium und den angestrebten zukünftigen Berufstätigkeiten aufweisen. Es dient dazu, berufspraktische Erfahrungen zu sammeln und die fachlichen Qualifikationen zu erweitern.
- Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, jedoch kann ein Entgelt direkt mit der Praktikumsstelle vereinbart werden.
2. Praktikum genehmigen lassen
- Beantragen Sie die Genehmigung des Praktikums mindestens 4 Wochen vor Antritt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
- Beachten Sie, dass eine verspätete oder unterlassene Beantragung zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes führen kann.
3. Praktikum absolvieren
- Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens 6 Wochen bei Vollzeit (ca. 240 Stunden). Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer entsprechend.
- Das Praktikum ist Teil der universitären Ausbildung und daher curricularer Pflichtbestandteil.
4. Bescheinigung zur Anerkennung einreichen
- Reichen Sie die Bescheinigung der Praktikumsstelle über Art und Umfang des Praktikums sowie eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit (Praktikumszeugnis) beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein.
5. Anerkennung des Praktikums
- Das Praktikum wird innerhalb von zwei Wochen als bestanden/ nicht bestanden bewertet. Bei erfolgreicher Absolvierung werden 10 LP vergeben.
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