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Zusammenfassung

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu weiteren buchungsrelevanten Themen.

 

Fragen und Antworten

Ab dem 01.01.2024 werden die sogenannten Sammelanordnungen (bisheriges Verfahren) nicht mehr möglich sein. Dies wirkt sich auch auf den Prozess zur Vereinnahmung von Promotionsgebühren aus. Das zukünftige Vorgehen ist noch nicht abschließend geklärt. 

Übergangslösung:

Für die Promotionsgebühren, die gleich zu Beginn 2024 nach er bisherigen Vorgehensweise bei uns eingehen werden, soll der „Buchungsbegleitschein Einnahmen“ (abrufbar im HanFRIED unter HanFRIED/Dezernat 2 - Finanzen und Beschaffung/Ausgangsrechnungsbearbeitung) genutzt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie – sobald Sie Kenntnis davon haben – den o.g. Buchungsbegleitschein ausgefüllt an das Dezernat 2 senden, damit der Zahlungseingang ordnungsgemäß verbucht werden kann.

 



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