Wann kann man sich von einer Prüfung abmelden?
- in der Prüfungsanmeldezeit, selbstständig, ohne Angaben von Gründen im Friedolin
- schriftlich bis 14 Tage vor Vorlesungsende über das ASPA aufgrund eines Sonderbeschlusses der 3 zuständigen Fakultäten, im Rahmen dieser Frist jedoch mindestens einen Tag vor der Prüfung
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Anfrage über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Prüfungsabmeldung"
- Begründung und ggf. Nachweise nur bei Punkt 2
Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?
- Sie erhalten eine Rückmeldung über das Servicedesk Portal