Wann kann man sich von einer Prüfung abmelden?
- in der Prüfungsanmeldezeit, selbstständig, ohne Angaben von Gründen im Friedolin
- bis 14 Tage vor Vorlesungsende im ASPA über den Servicedesk beantragen, sofern keine Prüfungsleistung erbracht wurde, unter Angabe von Gründen
gemäß Rahmenregelung zur Ergänzung der bestehenden Studien- und Prüfungsordnungen: Löschung der Anmeldung zur Modulprüfung bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin (§ 4 Abs. 1 ehemalige Corona-Rahmensatzung). - gültig bis zum 30.09.2022
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Antrag auf Abmeldung einer Prüfung - Ticketvorlage für die Prüfungsabmeldung ausfüllen
- Begründung und Nachweise nur bei Punkt 2
Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?
- via Ticket oder falls eine Ablehnung des Antrages erforderlich ist, via schriftlichem Bescheid