Page tree
Skip to end of metadata
Go to start of metadata

Wann kann man sich von einer Prüfung abmelden?

  1. in der Prüfungsanmeldezeit, selbstständig, ohne Angaben von Gründen im Friedolin
  2. bis 14 Tage vor Vorlesungsende im ASPA  über den Servicedesk beantragen, sofern keine Prüfungsleistung erbracht wurde, unter Angabe von Gründen
  3. gemäß Rahmenregelung zur Ergänzung der bestehenden Studien- und Prüfungsordnungen: Löschung der Anmeldung zur Modulprüfung bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin (§ 4 Abs. 1 ehemalige Corona-Rahmensatzung). - gültig bis zum 30.09.2022

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Antrag auf Abmeldung einer Prüfung - Ticketvorlage für die Prüfungsabmeldung ausfüllen
  • Begründung und Nachweise nur bei Punkt 2

Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?

  • via Ticket oder falls eine Ablehnung des Antrages erforderlich ist, via schriftlichem Bescheid