Wann kann man sich von einer Prüfung abmelden?

  1. in der Prüfungsanmeldezeit, selbstständig, ohne Angaben von Gründen im Friedolin
  2. schriftlich bis 14 Tage vor Vorlesungsende über das ASPA aufgrund eines Sonderbeschlusses der 3 zuständigen Fakultäten

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Anfrage über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Prüfungsabmeldung"
  • Begründung und ggf. Nachweise nur bei Punkt 2

Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?

  • Sie erhalten eine Rückmeldung über das Servicedesk Portal