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Erstellt von
Kathleen Günther, zuletzt aktualisiert von Konstantin Todorow am 31.07.2026 Lesedauer: 6 Minute(n)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für einen Antrag auf Beurlaubung sind, dass
- Sie immatrikuliert sind und
- die erforderlichen Nachweise (z. B. ärztliches Attest, Nachweis für ein Auslandssemester) vorliegen.
Fristen
Die Beurlaubung ist grundsätzlich vor Beginn des betreffenden Semester zu beantragen. Wir empfehlen eine Beantragung bis zur Rückmeldefrist, d.h. bis zum 15. August zum Wintersemester bzw. bis zum 15. Februar zum Sommersemester.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung erst ab Beginn der Rückmeldephase, d.h. erst ab Mitte Juni für das Wintersemester bzw. Mitte Januar für das Sommersemester. Wenn Sie Ihren Antrag zu früh stellen, wird die Sachbearbeitung Ihnen den Antrag zurücksenden, mit der Bitte, ihn mit Beginn der Rückmeldephase wieder einzureichen.
Semesterbeitrag
Wenn Sie Ihren Urlaubsantrag in der Rückmeldephase stellen, können Sie entscheiden, ob Sie den Semesterbeitrag zahlen möchten oder nicht. Falls Sie den Semesterbeitrag nicht zahlen möchten, stellen Sie bitte parallel einen Antrag auf Gebührenbefreiung.
Wenn Sie sich zunächst zum nächsten Semester zurückmelden und Ihren Urlaubsantrag nach der Rückmeldefrist stellen, d.h. nach dem 15. Februar für das Sommersemester bzw. dem 15. August für das Wintersemester, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags stellen, sofern Sie Ihr Deutschlandsemesterticket noch nicht abgerufen haben.
Antrag stellen
Melden Sie sich im Portal Friedolin 2.0 an und klicken Sie auf „Anträge“.

Klicken Sie auf die Kachel „Beurlaubung“.

Erfassen Sie einen neuen Antrag.

Wählen Sie den Grund Ihrer Beurlaubung aus.

Geben Sie an, zu welchem Semester Sie sich beurlauben lassen möchten. Sie können sich auch für mehrere Semester beurlauben lassen. Laden Sie einen Nachweis für Ihren Grund hoch.

Sie können einen Kommentar hinzufügen. Wenn Sie innerhalb der Rückmeldephase Ihren Antrag auf ein Urlaubssemester stellen, können Sie im Kommentar angeben, ob Sie Ihren Semesterbeitrag zahlen möchten oder nicht.
Bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben und geben Sie den Antrag ab.

Sie können Ihren Urlaubsantrag anschließend unter „Anträge“ > „Beurlaubung“ > „Meine abgegebenen Anträge“ sehen.

Entscheidung
Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtung, sobald die Sachbearbeitung Ihren Antrag bearbeitet hat.
Melden Sie sich im Portal Friedolin 2.0 an und klicken Sie auf „Anträge“.

Unter „Antragsbearbeitung abgeschlossen“ sehen Sie den Status Ihres Antrags. Wenn Sie auf die dunkelblaue Schaltfläche klicken, können Sie weitere Informationen zum Status Ihres Antrags sehen.

Wenn Ihr Urlaubsantrag unmittelbar ausgeführt wird, sind Sie zum aktuellen Semester beurlaubt.
Klicken Sie auf „Studienservice“.

Sie sehen nun, dass sich Ihr Immatrikulationsstatus zu „beurlaubt“ geändert hat.

Beurlaubungsbescheid
Öffnen Sie die den Reiter „Bescheide / Bescheinigungen“. Dort sehen Sie, dass ein neuer Bescheid vorliegt. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Antragsbescheide“.

Klicken Sie auf das Drucker-Symbol in der Spalte „Aktionen“, um sich Ihren Beurlaubungsbescheid ausgeben zu lassen.

Wenn Sie den Bescheid später noch einmal aus dem Portal herunterladen möchten, klicken Sie auf das Symbol der Lupe über dem Dokument in der Spalte „Aktionen“.

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