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Kathleen Günther, zuletzt aktualisiert von Konstantin Todorow am 29.07.2026 Lesedauer: 3 Minute(n)
Voraussetzungen
Wenn Sie schon an der Friedrich-Schiller-Universität Jena immatrikuliert sind und im nächsten Semester weiterstudieren möchten, müssen Sie sich rechtzeitig rückmelden.
Die Voraussetzungen für die Rückmeldung sind:
- die Überweisung des Semesterbeitrags in der geforderten Höhe sowie
- sonstiger fälliger Gebühren, Entgelte und Beiträge.
Es dürfen weiterhin keine Rückmeldesperren bestehen, wie
- ein bestandskräftiger Bescheid über das endgültige Nichtbestehen einer für den Fortgang oder Abschluss des Studiums obligatorischen Prüfung,
- eine fehlende Krankenkassenmeldung,
- ein fehlender Nachweis für die Fortführung des Teilzeitstudiums oder
- sonstige Rückmeldehindernisse.
Rückmeldung
Melden Sie sich im Portal Friedolin 2.0 an und klicken Sie auf „Gebühren“.

Hier sehen Sie unter „Offene Zahlungen“ ab Mitte Juni für das Wintersemester bzw. ab Mitte Januar für das Sommersemester den Semesterbeitrag.

Überweisen Sie den Semesterbeitrag sowie sonstige fällige Gebühren, Entgelte und Beiträge innerhalb der Rückmeldefrist. Im Hintergrund prüft das System automatisch, ob der Beitrag vollständig eingegangen ist und ob keine Rückmeldesperren oder -hindernisse bestehen.
Wenn alles passt, werden Sie automatisch zurückgemeldet, sobald die Sachbearbeitung die Massenrückmeldung durchführt.
Ihr Rückmeldestatus wird anschließend im System aktualisiert. Sie können ihn im Studienservice ganz oben in der Statuszeile sehen.
Nach der Rückmeldung
Nach der Rückmeldung können Sie Ihre aktuelle Studienbescheinigung und das Studierendendatenblatt abrufen.
Die Studienbescheinigung ist sowohl für das Rückmeldesemester als auch für vergangene Semester verfügbar.
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