Sie können Ihren Immatrikulationsantrag nach der Abgabe des Antrags wieder zurückziehen. Dies ist nur solange möglich, bis die Sachbearbeitung begonnen hat, Ihren Antrag zu bearbeiten. Wenn die Sachbearbeitung begonnen hat, Ihren Immatrikulationsantrag zu bearbeiten oder Sie bereits immatrikuliert hat, müssen Sie einen Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung stellen.
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Klicken Sie auf die Schaltfläche „Immatrikulationsantrag zurückziehen“.

Bestätigen Sie, dass Sie Ihren Immatrikulationsantrag zurückziehen möchten.

Solange ihr Immatrikulationsantrag zurückgezogen ist, wird er von uns nicht weiter bearbeitet. Sie können Ihren Immatrikulationsantrag im Rahmen der Immatrikulationsfrist wieder abgeben.
