Wenn der Sachbearbeitung bei der Prüfung Ihrer Bewerbung auffällt, dass Unterlagen von Ihnen fehlen, stellt sie eine Nachforderung. Sie erhalten dazu eine E-Mail-Benachrichtigung. Die E-Mail-Benachrichtigung beinhaltet die Studienbewerbung, zu der Sie Unterlagen nachreichen sollen, und die Nachreichfrist.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fehlende Unterlage bis zur Nachreichfrist hochladen müssen. Nach dem Ende der Frist ist es nicht mehr möglich, Dokumente hochzuladen.
Melden Sie sich im Portal an. Dort sehen Sie auch unter „Meine Meldungen“ eine neue Nachricht über die Nachforderung des fehlenden Dokuments.

Klicken Sie entweder auf die neue Nachricht über die Nachforderung oder auf die Schaltfläche „Zu meiner Bewerbung“. Alternativ klicken Sie auf das Burgermenü oben links auf der Seite, wählen den Menüpunkt „Studienangebot“ und anschließend „Studienbewerbung“.
Im Fenster des Antrags, zu dem Sie fehlende Unterlagen nachreichen sollen, sehen Sie nun die rote Schaltfläche „Unterlagen nachreichen“. Auch hier wird die Nachreichfrist angegeben. Klicken Sie auf die rote Schaltfläche „Unterlagen nachreichen“.

Es öffnet sich ein Dialog zur Nachreichung der fehlenden Unterlage. Unter der Überschrift „Ihre bisherigen Eingaben“ sehen Sie das Dokument, welches Sie ursprünglich hochgeladen haben.

Unter der Überschrift „Nachreichung“ findet sich ggf. ein Hinweis der Sachbearbeitung. Darunter ist ein Uploadfeld, wo Sie die fehlende Unterlage hochladen sollen.

Laden Sie die fehlende Unterlage hoch und klicken Sie auf die grüne Schaltfläche „Nachreichung abschicken“.

Es öffnet sich ein Dialog, in dem Sie die Nachreichung noch einmal durch einen Klick auf die Schaltfläche „Nachreichung abschicken“ bestätigen müssen.

Sie bekommen nun eine Erfolgsmeldung angezeigt. Klicken Sie auf „Zurück zur Übersicht“, um zur Studienbewerbungsseite zurückzukehren.

Auch dort finden Sie nun im Fenster des Antrags, zu dem Sie eine fehlende Unterlage hochgeladen haben, eine Erfolgsmeldung.
