Rahmenbedingungen

  • Anmeldung: Modulverantwortlicher (Prof. Thorsten Schäfer)
  • Dauer: 6 Wochen
  • Leistungserbringung: akzeptierter Bericht

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Durchführung des Berufsbezogenen Praktikums

1. Praktikumsplatz suchen

  • Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium und den angestrebten zukünftigen Berufstätigkeiten aufweisen. Es dient dazu, berufspraktische Erfahrungen zu sammeln und die fachlichen Qualifikationen zu erweitern.
  • Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, jedoch kann ein Entgelt direkt mit der Praktikumsstelle vereinbart werden.

2. Praktikum genehmigen lassen

  • Beantragen Sie die Genehmigung des Praktikums mindestens 4 Wochen vor Antritt beim Modulverantwortlichen.
  • Beachten Sie, dass eine verspätete oder unterlassene Beantragung zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes führen kann.
  • Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft wird nicht anerkannt.

3. Praktikum absolvieren

  • Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens 6 Wochen bei Vollzeit (ca. 240 Stunden). Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer entsprechend.
  • Das Praktikum ist Teil der universitären Ausbildung und daher curricularer Pflichtbestandteil.

4. Praktikumsbericht erstellen

  • Nach Absolvierung des Praktikums muss ein Praktikumsbericht erstellt werden.
  • Stellen Sie darin Ihre Tätigkeiten nachvollziehbar dar und reflektieren Sie sie.
  • Die sachliche Richtigkeit des Berichts ist durch den Praktikumsgeber zu bestätigen, der hierzu den Bericht abzeichnet.

5. Bericht zur Anerkennung einreichen

  • Reichen Sie den Praktikumsbericht (einschließlich Bestätigung der sachlichen Richtigkeit durch die Praktikumsstelle) zusammen mit der Praktikumsgenehmigung beim Modulverantwortlichen ein.

6. Anerkennung des Praktikums

  • Der Bericht wird innerhalb von zwei Wochen als bestanden/ nicht bestanden bewertet. Bei erfolgreicher Absolvierung werden 8 LP vergeben.
  • Keine Stichwörter
Kommentar schreiben