Rahmenbedingungen
- Anmeldung: Modulverantwortlicher (Prof. Thorsten Schäfer)
- Dauer: 6 Wochen
- Leistungserbringung: akzeptierter Bericht
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Durchführung des Berufsbezogenen Praktikums
1. Praktikumsplatz suchen
- Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium und den angestrebten zukünftigen Berufstätigkeiten aufweisen. Es dient dazu, berufspraktische Erfahrungen zu sammeln und die fachlichen Qualifikationen zu erweitern.
- Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, jedoch kann ein Entgelt direkt mit der Praktikumsstelle vereinbart werden.
2. Praktikum genehmigen lassen
- Beantragen Sie die Genehmigung des Praktikums mindestens 4 Wochen vor Antritt beim Modulverantwortlichen.
- Beachten Sie, dass eine verspätete oder unterlassene Beantragung zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes führen kann.
- Eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft wird nicht anerkannt.
3. Praktikum absolvieren
- Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens 6 Wochen bei Vollzeit (ca. 240 Stunden). Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer entsprechend.
- Das Praktikum ist Teil der universitären Ausbildung und daher curricularer Pflichtbestandteil.
4. Praktikumsbericht erstellen
- Nach Absolvierung des Praktikums muss ein Praktikumsbericht erstellt werden.
- Stellen Sie darin Ihre Tätigkeiten nachvollziehbar dar und reflektieren Sie sie.
- Die sachliche Richtigkeit des Berichts ist durch den Praktikumsgeber zu bestätigen, der hierzu den Bericht abzeichnet.
5. Bericht zur Anerkennung einreichen
- Reichen Sie den Praktikumsbericht (einschließlich Bestätigung der sachlichen Richtigkeit durch die Praktikumsstelle) zusammen mit der Praktikumsgenehmigung beim Modulverantwortlichen ein.
6. Anerkennung des Praktikums
- Der Bericht wird innerhalb von zwei Wochen als bestanden/ nicht bestanden bewertet. Bei erfolgreicher Absolvierung werden 8 LP vergeben.