Rahmenbedingungen

  • Anmeldung: Prüfungsausschussvorsitz (Prof. Alexander Brenning)
  • Dauer: 7 Wochen
  • Leistungserbringung: Schriftlicher Praktikumsbericht

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Durchführung des Berufspraktikums

1. Voraussetzungen prüfen

  • Das berufsorientierte Praktikum kann gemäß Prüfungsordnung nach Erreichen von 60 Leistungspunkten (LP) aus dem ersten Studienjahr absolviert werden. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich.
  • Wenn Sie bereits vor Studienbeginn eine einschlägige berufliche Tätigkeit oder ein Praktikum absolviert haben, können Sie auf Antrag eine Anerkennung erwirken. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers und einen Bericht über die Tätigkeit.

2. Praktikumsplatz suchen

  • Das Praktikum muss einen Bezug zum Studium und den angestrebten zukünftigen Berufstätigkeiten aufweisen. Es dient dazu, berufspraktische Erfahrungen zu sammeln und die fachlichen Qualifikationen zu erweitern.
  • Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, jedoch kann ein Entgelt direkt mit der Praktikumsstelle vereinbart werden.

3. Praktikum genehmigen lassen

  • Beantragen Sie die Genehmigung des Praktikums mindestens 4 Wochen vor Antritt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
  • Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn das Praktikum nicht zur Förderung des Fachstudiums Geoinformatik dient.
  • Beachten Sie, dass eine verspätete oder unterlassene Beantragung zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes führen kann.

4. Praktikum absolvieren

  • Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens 7 Wochen bei Vollzeit (ca. 280 Stunden). Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer entsprechend.
  • Das Praktikum ist Teil der universitären Ausbildung und daher curricularer Pflichtbestandteil.

5. Praktikumsbericht erstellen

  • Innerhalb eines Monats nach Beendigung des Praktikums muss ein Praktikumsbericht erstellt werden.
  • Stellen Sie darin Ihre Tätigkeiten nachvollziehbar dar und reflektieren Sie sie.
  • Die sachliche Richtigkeit des Berichts ist durch den Praktikumsgeber zu bestätigen, der hierzu den Bericht abzeichnet.

6. Bericht zur Anerkennung einreichen

  • Reichen Sie den Praktikumsbericht (einschließlich Bestätigung der sachlichen Richtigkeit durch die Praktikumsstelle) zusammen mit der Praktikumsgenehmigung beim Prüfungsausschussvorsitzenden ein.

7. Anerkennung des Praktikums

  • Der Bericht wird innerhalb von zwei Wochen als bestanden/ nicht bestanden bewertet. Bei erfolgreicher Absolvierung werden 10 LP vergeben.
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