Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt fürhttps://confluence.uni-jena.desowie für alle Subdomains im aktuellen Layout.
Ergebnis der Selbstbewertung
Bewertung nach BITV/WCAG
teilweise konform
Erstellt
31.05.2022
Zuletzt geprüft
12.01.2023
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Dienste des Universitätsrechenzentrums benachteiligt zu werden oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Landesdurchsetzungsstelle Thüringen Kommissarische Leitung Markus Lorenz c/o Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.
Das IT-Servicezentrum ist dafür Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter.
Barrierefreiheitsfunktionen, die von der zu testenden Webseite (also nicht vom Betriebssystem oder dem Browser) bereitgestellt werden, sollen von ihrer potentiellen Nutzerschaft selbstständig aktivierbar sein.
Wenn die Webseite beispielsweise eine Funktion zur Verfügung stellt, mit derer die Kontrastverhältnisse innerhalb der Seite verbessert werden, müssen sämtliche Bedienelemente, die zur Aktivierung der Funktion bedient werden müssen, auch in der Standardansicht ein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass auch Nutzer, die mit kontrastarmen Inhalten und Bedienelementen Schwierigkeiten haben (also zur Zielgruppe der Barrierefreiheitsfunktion gehören), die Funktion zur Kontrasterhöhung selbstständig aktivieren können.
Videoplayer bieten den Menschen eine Vielzahl von Interaktionsmöglichkeiten. Am wichtigsten sind dabei die Bedienelemente zur Wiedergabekontrolle. Sie sind daher prominent auf der obersten Interaktionsebene des Players positioniert. Bedienelemente für das Ein- und Ausblenden der Untertitel bzw. das Starten und Beenden der Audiodeskription sind für Menschen, die diese Funktion benötigen, ebenfalls wichtige Steuerelemente. Sie sollen leicht gefunden werden und müssen daher ebenfalls auf der obersten Interaktionsebene positioniert sein.
In bildbasierten CAPTCHAs werden Bilder von Zeichenfolgen eingesetzt, welche Nutzer als Text eingeben müssen, um bestimmte Bereiche von Webangeboten zu erreichen. Für blinde und sehbehinderte Nutzer sind solche CAPTCHAs nicht zugänglich. Audio-Captchas sind für höreingeschränkte Nutzer nicht zugänglich. Deshalb soll in beiden Fällen mindestens eine CAPTCHA-Alternative angeboten werden.
Bei bildbasierten CAPCHAs soll der Alternativtext den Zweck des CAPTCHAs beschreiben und angeben, wie CAPTCHA-Alternativen zu finden sind.
In vielen Nutzungskontexten erhalten sehende Benutzer von Webanwendungen Statusmeldungen (einige von ihnen vorübergehend), die Rückmeldungen über das Ergebnis von Interaktionen (z. B. die Zahl der beim Filtern einer Suchergebnisliste zurückgegebenen Einträge) oder den Erfolg oder Misserfolg von Transaktionen geben. Diese Meldungen sind ebenso wichtig für nicht-visuelle Nutzer und sollten für assistive Technologien verfügbar sein, damit die Nutzer auf sie aufmerksam werden, ohne ihren aktuellen Fokus oder Standpunkt ändern zu müssen.
Wenn Menschen eigene Einstellungen im System oder im Browser vornehmen, zum Beispiel weil sie größere Schrift oder eigene angepasste Farbeinstellungen brauchen, sollen diese vom Webangebot wo immer möglich respektiert und übernommen werden.
Menschen mit Behinderung benötigen semantische Auszeichnungen (zum Beispiel durch Überschriften oder richtig aufgebaute Datentabellen), um Inhalte effektiv zu nutzen. Werden diese Auszeichnungen in Transformationen entfernt oder korrumpiert, leidet die Benutzbarkeit der Dokumente.
Hinweise zu Barrierefreiheits-Funktionen sind nicht immer verständlich genug. Hinweise zur Hilfsmittel-Kompatibilität können schnell veraltet sein. Es ist wichtig, dass der technische Support auf Kunden-Fragen eingehen und Hilfe bereitstellen kann.
Die technische Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil vieler Angebote, besonders bei komplexeren Web-Anwendungen. Damit auch Menschen mit Behinderungen sie gut nutzen können, sollte sie alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.
Wenn die Webseite Konvertierungsfunktionen anbietet, sollen Barrierefreiheitsinformationen im Ausgangsformat nicht unnötigerweise im Zielformat verloren gehen. Unnötig ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen dann, wenn das Zielformat prinzipiell die Aufnahme der Barrierefreiheitsinformation unterstützt, durch die Konvertierungsfunktion jedoch nicht genutzt wird. Beispielsweise unterstützen HTML- und PDF-Dateien die Auszeichnung von Überschriften, eine Konvertierungsfunktion könnte daher problemlos die Überschriftenauszeichnung aus dem HTML-Quelltext für PDF adaptieren.
Hinzunehmen ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen nur dann, wenn das Zielformat keine Unterstützung für die im Ausgangsformat genutzte Informationsart anbietet.
Tastaturkurzbefehle sind für Menschen, die am Computer oder einem mobilen Gerät die Spracheingabe benutzen, häufig problematisch. Spracheingaben können unerwartet Befehle für Funktionen auslösen, der Nutzungskontext geht dadurch verloren.
Wenn Angebote bestimmte Barrierefreiheitsfunktionen enthalten, sollten diese gut dokumentiert sein, denn viele Nutzende werden ohne ausdrückliche Hinweise diese Funktionen nicht erkennen oder nutzen können.
Die Dokumentation ist ein wichtiger Teil eines Webangebots. So informiert zum Beispiel die "Erklärung zur Barrierefreiheit" Menschen mit Behinderungen über den Stand der Barrierefreiheit des Angebots und nennt (noch) nicht barrierefreie Inhalte sowie gegebenenfalls Wege, benötigte Informationen in anderer Form zu erhalten. Es ist deshalb wichtig, dass diese Erklärung barrierefrei ist. Sie wird deshalb, wenn vorhanden, immer geprüft. Dies gilt auch für weitere Seiten zur Dokumentation des Webangebots, wenn vorhanden.
Begründung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, alle Angebote barrierefrei zugänglich zu machen und alle aktuell nicht barrierefreien Inhalte nachzubessern.
Auf Grund der technischen Struktur ist es mit der derzeit aktuellen Umsetzung jedoch nicht möglich, allen Anforderungen der Barrierefreiheit vollständig gerecht zu werden. Wir sind bemüht dies zukünftig nachzubessern.