Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für qualifizierung.uni-jena.de sowie für alle Subdomains im aktuellen Layout. 




Ergebnis der Selbstbewertung

Bewertung nach BITV/WCAGKeine Bewertung nach BITV/WCAG möglich. Es wurde bisher noch kein BITV-Test für die Website durchgeführt.
Erstellt31.05.2022
Zuletzt geprüft

30.10.2023


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Dienste des Universitätsrechenzentrums benachteiligt zu werden oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Landesdurchsetzungsstelle Thüringen
Kommissarische Leitung
Markus Lorenz
c/o Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Tel: +49 (0) 361 57 31 18 000
Fax: +49 (0) 361 57 31 18 010

kontakt@tlmb.thueringen.de
https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/




Feedback-Mechanismus und Kontaktangaben

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.

Das IT-Servicezentrum ist dafür Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter.

IT-Servicezentrum
Eingang B, Raum 1209
07743 Jena
+49 3641 9-404777
itservice@uni-jena.de




Begründung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, alle Angebote barrierefrei zugänglich zu machen und alle aktuell nicht barrierefreien Inhalte nachzubessern.

Auf Grund der technischen Struktur ist es mit der derzeit aktuellen Umsetzung jedoch nicht möglich, allen Anforderungen der Barrierefreiheit vollständig gerecht zu werden. Wir sind bemüht dies zukünftig nachzubessern.



nicht erfüllt sind 5 Prüfschritte:


PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente

Für blinde Benutzer oder für Benutzer, die für schnellere Zugriffszeiten das Laden von Grafiken abschalten, sind Grafiken nicht zugänglich. Die Textalternative tritt dann an die Stelle der Grafik, sie soll die Grafik ersetzen.

Icon Fonts sind Schriftarten, die Symbole statt Buchstaben beinhalten. Sie werden per CSS eingebunden und werden entweder von assistiven Technologien nicht ausgegeben oder es wird ein Unicode-Äquivalent wiedergegeben, was die Bedeutung im Kontext nicht vermittelt.

9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Für blinde Benutzer oder für Benutzer von einfachen Textbrowsern sind Grafiken und Bilder nicht zugänglich. Die Textalternative tritt dann an die Stelle der Grafik, sie soll die Grafik ersetzen.

Wenn Objekte (etwa Video-Dateien, Audio-Dateien oder Applets) nicht angezeigt werden können, sollen kurze beschreibende Alternativtexte dem Nutzer eine Identifikation der Inhalte ermöglichen.

Icon Fonts sind Schriftarten, die Symbole statt Buchstaben beinhalten. Sie werden per CSS eingebunden und werden entweder von assistiven Technologien nicht ausgegeben oder es wird ein Unicode-Äquivalent wiedergegeben, was die Bedeutung im Kontext nicht vermittelt.

9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

Screenreader behandeln Bilder ohne alt-Attribut anders als Bilder mit leerem alt-Attribut.

Wenn ein Screenreader auf ein Bild ohne alt-Attribut stößt, liest er normalerweise den Namen der Bilddatei vor. In vielen Fällen muss man für die Benutzung von Seiten unbedingt wissen, was auf Bildern gezeigt wird. Dateinamen können dafür manchmal brauchbare Hinweise liefern.

Wenn Bilder nur der Dekoration dienen, ist das Vorlesen des Dateinamens dagegen störend. Bei diesen Bildern wäre es besser, wenn der Screenreader sie einfach übergehen würde.

Das leere alt-Attribut informiert den Screenreader darüber, dass das betreffende Bild nur der Dekoration dient und sein Inhalt unbedeutend ist. Der Screenreader ignoriert das Bild dann komplett, er tut so, als sei es nicht vorhanden.

Das leere alt-Attribut ist also sehr wichtig. Es stellt sicher, dass der Besucher mit Screenreader nicht durch das dauernde Vorlesen bedeutungsloser Dateinamen an der Nutzung der Seite gehindert wird.

Icon Fonts sind Schriftarten, die Symbole statt Buchstaben beinhalten. Sie werden per CSS eingebunden. Manche moderne Browser übergeben an den Screenreader ein Unicode-Äquivalent, was bei dekorativen Icons störend ist.

9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

Die Festlegung des Eingabezwecks erlaubt es neuartigen Hilfsmitteln, bei Formularfeldern, welche sich auf Daten des Nutzers beziehen, zusätzliche Informationen anzuzeigen, und zwar unabhängig vom der jeweils gewählten Beschriftung des Feldes und unabhängig von der natürlichen Sprache des Angebots.

Zusätzliche Informationen können etwa Bilder bzw. Icons sein, die über ein Browser-Plugin oder eine externe assistive Technologie bereitgestellt werden und über bzw. vor dem jeweiligen Eingabefeld angezeigt werden, etwa wenn Nutzer eine bestimmte Tastenkombination drücken. Für Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen haben oder bevorzugt über Bilder kommunizieren, erleichtert dies eine Identifizierung von nutzerbezogenen Feldern in Formularen.

Darüber hinaus bietet autocomplete Eingabevorschläge für das Feld, welche Nutzer einfach übernehmen können. Das erleichtert die Texteingabe.

9.4.1.1 Korrekte SyntaxEine saubere HTML-Syntax vereinfacht Browsern oder Screenreadern den Umgang mit der Seite.


eher nicht erfüllt ist 1 Prüfschritt:

PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichendViele Menschen mit Sehbehinderungen brauchen gute Kontraste, um grafische Bedienelemente bzw. deren Zustände oder Elemente in informationstragenden Grafiken, etwa statistischen Diagrammen oder Schaubildern, wahrnehmen zu können. Die Forderung nach einem Minimalkontrast für informationstragende Grafiken hilft diesen Menschen.


teilweise erfüllt sind 5 Prüfschritte:

PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.1.3.1d Inhalt gegliedert

Die Unterteilung in kleinere Einheiten erleichtert die Handhabung und das Verständnis.

Die Verwendung der vorgesehenen HTML-Strukturelemente stellt sicher, dass diese Unterteilung unabhängig von der Präsentation, auf einer abstrakten Ebene festgelegt und zugänglich ist. Benutzer, die mit der vorgegebenen visuellen Präsentation der Elemente auf der Seite nichts anfangen können, finden sich dann trotzdem zurecht, oder sie können eine eigene, besser passende Präsentation anwenden.

Die Auszeichnungen strong und em sind allgemein und nicht darstellungsbezogen (wie b, i oder eine nur mit CSS realisierte visuelle Hervorhebung).

Werden Inhalte per CSS eingebunden, sind sie für Nutzer Assistiver Technologien nicht verfügbar.

9.1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken

Schriftgrafiken, die als Bitmap-Grafik eingebunden werden (z. B. als JPEG, PNG, oder GIF), können nicht oder nur eingeschränkt an Benutzeranforderungen angepasst werden. Ihre Farben können nicht individuell eingestellt werden, auch die individuelle Anpassung der Schriftgröße wirkt nicht auf grafische Schriften. Und bei Zoomvergrößerung werden die Schriftkanten unscharf.

9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich

Für Tastaturnutzende ist es wichtig, zu sehen, wo sich der Tastaturfokus gerade befindet, welcher Link also ausgelöst wird, wenn er sie die Enter-Taste drücken.

Viele Webseiten erleichtern Mausnutzenden die Bedienung, indem sie darauf reagieren, dass der Mauszeiger sich über einem Link befindet. Dann ändert sich zum Beispiel die Text- oder Hintergrundfarbe oder der Linktext wird unterstrichen. Diese Unterstützung soll auch für Tastaturnutzende funktionieren. Webseiten sollen sie gegenüber den zahlreicheren Mausnutzenden nicht benachteiligen.

Die vom Browser vorgesehene Kennzeichnung des Tastaturfokus hebt sich von dunklen Seitenhintergründen meist nicht so gut ab. Das muss dann durch eine entsprechende Gestaltung ausgeglichen werden.

12.1.2 Barrierefreie DokumentationDie Dokumentation ist ein wichtiger Teil eines Webangebots. So informiert zum Beispiel die "Erklärung zur Barrierefreiheit" Menschen mit Behinderungen über den Stand der Barrierefreiheit des Angebots und nennt (noch) nicht barrierefreie Inhalte sowie gegebenenfalls Wege, benötigte Informationen in anderer Form zu erhalten. Es ist deshalb wichtig, dass diese Erklärung barrierefrei ist. Sie wird deshalb, wenn vorhanden, immer geprüft. Dies gilt auch für weitere Seiten zur Dokumentation des Webangebots, wenn vorhanden.
12.2.3 Effektive KommunikationMenschen mit verschiedenen Behinderungen bevorzugen verschiedene Kommunikationskanäle. So haben zum Beispiel schwerhörige Menschen Schwierigkeiten beim Telefonieren und bevorzugen E-Mail oder Chat. Für Menschen, denen Schreiben aus welchen Gründen auch immer schwer fällt, ist ein Telefonat einfacher.


Titel: "Barrierefreiheitserklärung: Qualifizierungsportal"

Stand: 08.05.2023

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