Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://cloud.uni-jena.de/ sowie für alle Subdomains im aktuellen Layout. 


Ergebnis der Selbstbewertung

Bewertung nach BITV/WCAGteilweise konform
Erstellt31.05.2022
Zuletzt geprüft

20.11.2023


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Dienste des Universitätsrechenzentrums benachteiligt zu werden oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Landesdurchsetzungsstelle Thüringen
Kommissarische Leitung
Markus Lorenz
c/o Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Tel: +49 (0) 361 57 31 18 000
Fax: +49 (0) 361 57 31 18 010

kontakt@tlmb.thueringen.de
https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/


Feedback-Mechanismus und Kontaktangaben

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.

Das IT-Servicezentrum ist dafür Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter.

IT-Servicezentrum
Eingang B, Raum 1209
07743 Jena
+49 3641 9-404777
itservice@uni-jena.de


nicht erfüllt sind 9 Prüfschritte:


PrüfschrittWarum wird das geprüft?

5.4 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Konvertierung

Wenn die Webseite Konvertierungsfunktionen anbietet, sollen Barrierefreiheitsinformationen im Ausgangsformat nicht unnötigerweise im Zielformat verloren gehen. Unnötig ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen dann, wenn das Zielformat prinzipiell die Aufnahme der Barrierefreiheitsinformation unterstützt, durch die Konvertierungsfunktion jedoch nicht genutzt wird. Beispielsweise unterstützen HTML- und PDF-Dateien die Auszeichnung von Überschriften, eine Konvertierungsfunktion könnte daher problemlos die Überschriftenauszeichnung aus dem HTML-Quelltext für PDF adaptieren.

Hinzunehmen ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen nur dann, wenn das Zielformat keine Unterstützung für die im Ausgangsformat genutzte Informationsart anbietet.

6.2.1.1 Textkommunikation in Echtzeit

Menschen, die nicht Sprache nutzen können oder wollen, sollen die Möglichkeit haben, über Echtzeit-Textkommunikation (RTT, Real-time Text) gleichrangig an Kommunikation teilzuhaben.

6.5.6 Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation

Die Anzeige einer Gebärden-Eingabe ermöglicht Nutzenden die Wahrnehmung, dass jemand gerade Eingaben in Gebärdensprache macht und wer dies tut.

9.2.1.2 Keine Tastaturfalle

Die Bedienung soll geräteunabhängig möglich sein. Das bedeutet: Sie muss sowohl mit der Maus als auch mit der Tastatur möglich sein.

Auf die Tastaturbedienbarkeit angewiesen sind zum Beispiel viele motorisch eingeschränkte Menschen oder Blinde.

11.8.4 Reparaturassistenz

-

11.8.5 Vorlagen

(folgt)

12.1.1 Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit

Wenn Angebote bestimmte Barrierefreiheitsfunktionen enthalten, sollten diese gut dokumentiert sein, denn viele Nutzende werden ohne ausdrückliche Hinweise diese Funktionen nicht erkennen oder nutzen können.

12.2.4 Vom Support bereitgestellte Dokumentation

Die technische Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil vieler Angebote, besonders bei komplexeren Web-Anwendungen. Damit auch Menschen mit Behinderungen sie gut nutzen können, sollte sie alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.

11.8.3 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Transformation

Menschen mit Behinderung benötigen semantische Auszeichnungen (zum Beispiel durch Überschriften oder richtig aufgebaute Datentabellen), um Inhalte effektiv zu nutzen. Werden diese Auszeichnungen in Transformationen entfernt oder korrumpiert, leidet die Benutzbarkeit der Dokumente.



teilweise erfüllt sind 1 Prüfschritt:

PrüfschrittWarum wird das geprüft?

11.8.3 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Transformation

Menschen mit Behinderung benötigen semantische Auszeichnungen (zum Beispiel durch Überschriften oder richtig aufgebaute Datentabellen), um Inhalte effektiv zu nutzen. Werden diese Auszeichnungen in Transformationen entfernt oder korrumpiert, leidet die Benutzbarkeit der Dokumente.


Begründung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, alle Angebote barrierefrei zugänglich zu machen und alle aktuell nicht barrierefreien Inhalte nachzubessern.

Auf Grund der technischen Struktur ist es mit der derzeit aktuellen Umsetzung jedoch nicht möglich, allen Anforderungen der Barrierefreiheit vollständig gerecht zu werden. Wir sind bemüht dies zukünftig nachzubessern.


Titel: "Barrierefreiheitserklärung: Nextcloud"

Stand: 06.12.2023

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