Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://lserv.uni-jena.de/config/?mailman sowie für alle Subdomains im aktuellen Layout. 


Ergebnis der Selbstbewertung

Bewertung nach BITV/WCAGteilweise konform
Erstellt31.05.2022
Zuletzt geprüft

30.10.2023


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Dienste des Universitätsrechenzentrums benachteiligt zu werden oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Landesdurchsetzungsstelle Thüringen
Kommissarische Leitung
Markus Lorenz
c/o Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Tel: +49 (0) 361 57 31 18 000
Fax: +49 (0) 361 57 31 18 010

kontakt@tlmb.thueringen.de
https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/


Feedback-Mechanismus und Kontaktangaben

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.

Das IT-Servicezentrum ist dafür Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter.

IT-Servicezentrum
Eingang B, Raum 1209
07743 Jena
+49 3641 9-404777
itservice@uni-jena.de


Begründung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, alle Angebote barrierefrei zugänglich zu machen und alle aktuell nicht barrierefreien Inhalte nachzubessern.

Auf Grund der technischen Struktur ist es mit der derzeit aktuellen Umsetzung jedoch nicht möglich, allen Anforderungen der Barrierefreiheit vollständig gerecht zu werden. Wir sind bemüht dies zukünftig nachzubessern.


nicht erfüllt sind 4 Prüfschritte:


PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

Die Verknüpfung von Beschriftungen mit den zugeordneten Eingabefeldern stellt sicher, dass der Aufbau einer Seite unabhängig von der Präsentation festgelegt und zugänglich ist:

  • Der Screenreader liest die Beschriftungen vor, wenn der Benutzer durch die Formularelemente wandert.

  • Ein Vorteil der Nutzung nativer label-Elemente: Mausnutzer können durch einen Klick auf das Label den Fokus auf das zugeordnete Formularelement setzen.

9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

Die Festlegung des Eingabezwecks erlaubt es neuartigen Hilfsmitteln, bei Formularfeldern, welche sich auf Daten des Nutzers beziehen, zusätzliche Informationen anzuzeigen, und zwar unabhängig vom der jeweils gewählten Beschriftung des Feldes und unabhängig von der natürlichen Sprache des Angebots.

Zusätzliche Informationen können etwa Bilder bzw. Icons sein, die über ein Browser-Plugin oder eine externe assistive Technologie bereitgestellt werden und über bzw. vor dem jeweiligen Eingabefeld angezeigt werden, etwa wenn Nutzer eine bestimmte Tastenkombination drücken. Für Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen haben oder bevorzugt über Bilder kommunizieren, erleichtert dies eine Identifizierung von nutzerbezogenen Feldern in Formularen.

Darüber hinaus bietet autocomplete Eingabevorschläge für das Feld, welche Nutzer einfach übernehmen können. Das erleichtert die Texteingabe.

9.3.1.1 Hauptsprache angegebenScreenreader verwenden Wortlisten, in denen die Aussprache der Wörter festgelegt ist. Sie müssen wissen, in welcher Sprache ein Text verfasst ist, damit sie die richtige Wortliste verwenden und den Text korrekt aussprechen können.
9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnetScreenreader verwenden Wortlisten, in denen die Aussprache der Wörter festgelegt ist. Sie müssen wissen, zu welcher Sprache ein Text gehört, damit sie die richtige Wortliste verwenden und den Text korrekt aussprechen können.


eher nicht erfüllt ist 1 Prüfschritt:

PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.1.4.10 Inhalte brechen um

Sehbehinderte Nutzer vergrößern häufig Seiten-Inhalte über die Zoomfunktion, die in gängigen Desktop-Browsern vorhanden ist. Über eine responsive Gestaltung mittels CSS media queries sollen Webseiten die Nutzung mit starkem Zoom durch eine dynamische Anpassung des Seiten-Umbruchs unterstützen.

Responsive Seiten-Layouts ordnen die Inhaltsblöcke neu an. Mehrspaltige Inhalte werden dabei meist so umbrochen, dass sie bei starkem Zoom einspaltig untereinander angeordnet sind. Bei Fließtexten entstehen auch neue Zeilenumbrüche mit kürzeren Zeilen.

Der Vorteil: Nutzer müssen beim Lesen nur in eine Richtung scrollen (bei westlichen Sprachen: vertikal). Wenn Zeilen bei Zoomvergrößerung nicht umgebrochen werden, sind Nutzer dagegen gezwungen, beim Lesen jeder Zeile horizontal hin- und her zu scrollen, was die Aufnahme der Inhalte sehr stark beeinträchtigt und verlangsamt.


teilweise erfüllt sind 7 Prüfschritte:

PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend

Wenn Vordergrund- und Hintergrundfarbe sich in der Helligkeit ähneln, haben Texte unter Umständen zu wenig Kontrast. Gute Kontraste sorgen dafür, dass Nutzende Texte leichter lesen können. Insbesondere Menschen, die aufgrund einer verringerten Sehschärfe, einer Farbfehlsichtigkeit oder aufgrund des Alters eine verminderte Kontrastempfindlichkeit haben, profitieren von guten Kontrasten.

9.3.3.1 Fehlererkennung

Bei Formulareingaben kommt es öfters zu Fehlern: Nutzer verschreiben sich oder überspringen benötigte Eingaben.

Wenn das Angebot Nutzereingaben überprüft, sollen die Felder mit fehlerhaften oder fehlenden Eingaben identifiziert werden. Dies erleichtert den Nutzern, Eingaben zu korrigieren.

9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern

Bei Formulareingaben kommt es öfters zu Fehlern: Nutzer verschreiben sich oder überspringen benötigte Eingaben.

Wenn das Angebot Nutzereingaben überprüft, sollen die ausgegebenen Fehlermeldungen hilfreich sein und es den Nutzenden erleichtern, Eingaben zu korrigieren.

9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbarIn vielen Nutzungskontexten erhalten sehende Nutzende von Webangeboten Statusmeldungen (einige von ihnen vorübergehend), die Rückmeldungen über das Ergebnis von Interaktionen (z. B. die Zahl der beim Filtern einer Suchergebnisliste zurückgegebenen Einträge) oder den Erfolg oder Misserfolg von Transaktionen geben. Diese Meldungen sind ebenso wichtig für nicht-visuelle Nutzende und sollten für assistive Technologien verfügbar sein, damit die Nutzer auf sie aufmerksam werden, ohne ihren aktuellen Fokus oder Standpunkt ändern zu müssen.
12.1.2 Barrierefreie DokumentationDie Dokumentation ist ein wichtiger Teil eines Webangebots. So informiert zum Beispiel die "Erklärung zur Barrierefreiheit" Menschen mit Behinderungen über den Stand der Barrierefreiheit des Angebots und nennt (noch) nicht barrierefreie Inhalte sowie gegebenenfalls Wege, benötigte Informationen in anderer Form zu erhalten. Es ist deshalb wichtig, dass diese Erklärung barrierefrei ist. Sie wird deshalb, wenn vorhanden, immer geprüft. Dies gilt auch für weitere Seiten zur Dokumentation des Webangebots, wenn vorhanden.
12.2.3 Effektive KommunikationMenschen mit verschiedenen Behinderungen bevorzugen verschiedene Kommunikationskanäle. So haben zum Beispiel schwerhörige Menschen Schwierigkeiten beim Telefonieren und bevorzugen E-Mail oder Chat. Für Menschen, denen Schreiben aus welchen Gründen auch immer schwer fällt, ist ein Telefonat einfacher.
12.2.4 Vom Support bereitgestellte DokumentationDie technische Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil vieler Angebote, besonders bei komplexeren Web-Anwendungen. Damit auch Menschen mit Behinderungen sie gut nutzen können, sollte sie alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.


Titel: "Barrierefreiheitserklärung: Mailman"

Stand: 30.10.2023

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