Modulbeschreibungen dienen dazu, Studierende und Studieninteressierte möglichst umfassend und transparent über die inhaltliche Gestaltung, den Aufbau und den Ablauf der einzelnen Module zu informieren. Welche Informationen in welcher Art und in welchem Detaillierungsgrad anzugeben sind, beschreibt der "Leitfaden für die Gestaltung von Modulen" des Vizepräsidiums für Studium und Lehre (VP Lehre) vom März 2020. [1] Bei jeder Änderung einer Modulbeschreibung oder der Neueinrichtung eines Moduls sind diese Vorgaben zu berücksichtigen. Es liegt in der Verantwortung der Modulverantwortlichen, diesen Leitfaden vor geplanten Änderungen zu Rate zu ziehen.


1. Ablauf einer Änderung von Modulen bzw. Modulbeschreibungen

Im Sinne einer möglichst friktionslosen Bearbeitung von Änderungswünschen wird wie folgt vorgegangen:

  1. Bei größeren Änderungen, welche die Struktur der Studiengänge bzw. die Studien- und Prüfungsordnungen betreffen (u.a. Neueinrichtung von Modulen, Neuzuordnung von Modulen zu Studiengängen oder Studienprofilen/Schwerpunkten, Änderung von Modultiteln), informiert die/der Modulverantwortliche vorab das Studiendekanat (Frau Preßler, grit.pressler@uni-jena.de, 03641/ 943170). Nun wird gemeinsam beraten, welche weiteren Schritte notwendig sind oder ob die geplante Änderung überhaupt durchgeführt werden kann. In einigen Fällen sind zuvor Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen erforderlich, die nur in größeren zeitlichen Abständen (maximal alle 2 Jahre) möglich sind.
  2. Nach Absprache mit dem oder Aufforderung durch das Studiendekanat bzw. bei kleineren Änderungen (z.B. Änderung von Inhalten oder Qualifikationszielen) werden die Änderungswünsche durch Einreichen eines Tickets im Service-Desk der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beantragt. Hier sind lediglich Eintragungen für diejenigen Felder vorzunehmen, die Änderungen beinhalten sollen.
  3. Die gemeldeten Änderungswünsche werden vom Studiendekanat geprüft und ggf. in Rücksprache mit den Modulverantwortlichen (zur Sicherung der Nachverfolgbarkeit der Änderungshistorie über das Ticketsystem) angepasst. Einige Änderungen (vor allem Nachreichung fehlender Informationen) können vom Studiendekanat unmittelbar im Friedolin-System umgesetzt werden.
  4. Der Studiendekan legt die genehmigungspflichtigen Änderungen zeitgleich der fakultätseigenen Studienkommission und dem VP Lehre (zuständige Person: Dr. Katja Hüfner) vor. Sollten dabei Bedenken entstehen, ist ggf. eine weitere Korrekturrunde zu durchlaufen.
  5. Von der Studienkommission und dem VP Lehre gebilligte Änderungen werden dem Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
  6. Vom Fakultätsrat beschlossene Änderungen werden dem VP Lehre zur Genehmigung vorgelegt. Sollte die Moduländerung auch zu Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen führen, ist der Prozess weit aufwändiger.
  7. Nach Genehmigung von reinen Moduländerungen durch das VP Lehre werden die Änderungen in Friedolin umgesetzt. Aufgrund von Personalknappheit im Friedolin-Team und wegen der durch das VP Lehre vorgegebenen Änderungsrhythmen kann diese Umsetzung mehrere Monate bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen. Dennoch dürfen genehmigte Änderungen bereits umgesetzt werden. In einem solchen Fall werden die genehmigten, aber noch nicht in Friedolin verfügbaren Fassungen auf einer Unterseite des Prüfungsamtes auf der Fakultäts-Webseite veröffentlicht und Lehrende können Sie etwa im Moodle-Raum zum Modul den Studierenden zur Kenntnis geben.

Bei Neueinrichtung eines Moduls verwenden Sie bitte die Vorlage für Modulbeschreibungen und stellen nach Erledigung aller Vorarbeiten (Abstimmung mit dem Studiendekanat und Zustimmung zur Modulanrechnung der Studiengangs- und Schwerpunktverantwortlichen) einen Antrag über den Service-Desk.

Bei Änderung einer Modulbeschreibung gehen Sie von der aktuellen Modulbeschreibung in Friedolin aus und tragen im Antrag über den Service-Desk nur bei den Feldern die neuen Texte ein, die geändert werden sollen (auf diese Weise wollen wir das umständliche Arbeiten mit den schwer editierbaren Word- oder PDF-Dateien vermeiden). Die aktuelle Fassung der Modulbeschreibung findet sich in Friedolin: Im Menü auf Modulkataloge klicken und dann über einen Studiengang, in dem das Modul enthalten ist, bis zum gesuchten Modul durchklicken und den aktuellen Stand über den Info-Button in der HTML-Version anschauen oder über den PDF-Button als aktuelle PDF-Datei herunterladen (s. Screenshot).

2. Elemente von Modulbeschreibungen

Im Folgenden werden fakultätsspezifische Hinweise und Antworten auf typische Fragen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Gestaltung von Modulbeschreibungen gegeben. Allgemein gelten die Empfehlungen aus dem "Leitfaden für die Gestaltung von Modulen" von VP Lehre (Kap. 5: Modulbeschreibung: Mindestangaben und Hinweise).

2.1. Modulcode

Der Modulcode ist ein eindeutiger Schlüssel zur Identifizierung des Moduls. Dieser wird nach einem festen Schema durch das Studiendekanat vergeben und kann niemals im Nachhinein geändert werden. Ein und dasselbe Modul hat einen einzigen Modulcode, auch wenn es von mehreren Lehrenden gemeinsam angeboten wird.

Werden Module mit denselben Lehrveranstaltungen, aber unterschiedlichen Zielgruppen in verschiedenen Studiengängen mit unterschiedlichem Umfang (ECTS) angeboten, existieren mehrere Modulbeschreibungen mit unterschiedlichen Modulcodes. Dies muss bei einer Änderung jeweils mitbedacht werden. Beispielsweise werden einige Basismodule aus dem B.Sc. Wiwi mit 6 ECTS-Punkten im Studiengang M.Sc. BWL IngNat mit 5 ECTS-Punkten honoriert.

2.2. Modultitel

Der Modultitel ist immer auch in Englisch anzugeben (British English), selbst wenn die Unterrichtssprache Deutsch ist.

Eine Änderung des Modultitels führt dazu, dass die Zeugnisse aller Studierenden, die dieses Modul vor der Titeländerung absolviert haben, den neuen Modultitel enthalten werden. Dies ist im Sinne von Transparenz und Korrektur grundsätzlich zu vermeiden. Außerdem kann es sein, dass der Modultitel in einer Studienordnung explizit genannt ist, sodass eine Umbenennung eine Änderung von Studienordnungen und/oder Musterstudienplänen auslöst, die jedoch nur selten möglich ist (s. oben). Reine Umbenennungen von Modultiteln sind daher möglichst zurückhaltend vorzunehmen.

Sollen neben dem Modultitel weitere Eigenschaften des Moduls grundlegend verändert werden, bietet sich die Neueinrichtung eines Moduls mit einem neuen Modulcode an. Hierbei muss geklärt werden, ob das neue Modul das alte ersetzt oder ob beide – zumindest für eine Übergangszeit – parallel angeboten werden sollen. Das alte Modul muss mindestens bis zum Ende des Studiums aller Studierenden, die dieses Modul absolviert haben, im System Friedolin verbleiben, auch wenn es nicht mehr angeboten wird. Die/der Modulverantwortliche spricht mit dem Studiendekanat ab, wie die Übergangszeit geregelt werden soll und ob dies sinnvoll möglich ist.

2.3. Modul-Verantwortliche/r

Grundsätzlich können nur Professor/inn/en oder langjährig erfahrene Post Docs als Modulverantwortliche agieren. Änderungen von Modulverantwortlichen werden durch das Studiendekanat auf einfachen Antrag unmittelbar umgesetzt.

2.4. Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul

In unseren Studiengängen gibt es keine an das Bestehen von anderen Modulen geknüpfte Zulassungen. Daher wird dieses Feld stets leer gelassen. Erwartete inhaltliche Vorkenntnisse werden im Feld „Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse“ angegeben.

Zulassungen zu Seminaren und anderen zulassungsbeschränkten Modulen werden durch zentrale oder lokale Anmeldesysteme gesteuert, da die Zulassungsmechanismen von Friedolin rein zufallsbasiert sind.

2.5. Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

Hier kann formuliert werden, welche inhaltlichen Vorkenntnisse von den Studierenden erwartet werden. Diese dürfen später aber nicht als Grund für die Nichtzulassung zum Modul verwendet werden. Es handelt sich um reine Empfehlungen.

2.6. Art des Moduls (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul)

In diesem Feld wird dokumentiert, in welchem Studiengang und in welchem Bereich das betreffende Modul als Pflichtmodul belegt werden muss oder als Wahlpflichtmodul gewählt werden kann. Dieses Feld wird durch das Studiendekanat gepflegt.

Bei neuen Modulen oder Neuzuordnung bestehender Module zu Studiengängen oder Studienprofilen/Schwerpunkten hat die/der Modulverantwortliche mit den Studiengangs- bzw. Schwerpunktverantwortlichen vorab zu klären, ob und in welcher Form das Modul im jeweiligen Bereich belegt werden kann.

Jede Änderung, welche die Struktur und inhaltliche Ausrichtung eines Studiengangs berührt, muss überdies mit dem Studiendekanat besprochen werden. Vor allem in den Bachelorstudiengängen hat die Veränderung von Modulzuordnungen (und Modultiteln) stets auch Auswirkungen auf die Studienordnungen, sodass jede entsprechende Änderung vorab mit dem Studiendekanat abgestimmt werden muss.

2.7. Häufigkeit des Angebots (Modulturnus)

Dieses Feld soll den Studierenden eine verlässliche Auskunft darüber geben, wie häufig und wann die Module angeboten werden (Modulturnus). Es kann lediglich aus folgender Liste an Turnusbezeichnungen in deutscher Sprache ausgewählt werden:

  • in jedem Semester: "jedes Semester"
  • alle 1-2 Semester: "Sommersemester, ggf. auch Wintersemester", Wintersemester, ggf. auch Sommersemester"
  • 2-semestriger Zyklus: "jedes 2. Semester (ab Sommersemester)", "jedes 2. Semester (ab Wintersemester)", "jedes 2. Semester (jährlich)"
  • 3-semestriger Zyklus: "jedes 3. Semester" 
  • 4-semestriger Zyklus: "alle 2 Jahre (ab Sommersemester)", "alle 2 Jahre (ab Wintersemester)"
  • Unregelmäßig: wird vom Vizepräsidium abgelehnt, scheint jedoch in bestimmten Fällen besser, als das Modul gar nicht anzubieten. Sollte immer mit dem Studiendekanat abgesprochen werden.

Alle Pflichtmodule müssen mindestens im 2-semestrigen Turnus angeboten werden. Wahlpflichtmodule können – bei hinreichend großem Angebot auch in einem 3-semestrigen Turnus angeboten werden. Ein 4-semestriger Turnus soll nur gewählt werden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, zwei Wahlpflichtmodule statt einem regelmäßig anzubieten. In all diesen vom 2-Semester-Zyklus abweichenden Fällen sollte der Modulturnus auf der Webseite des Lehrstuhls aktuell gehalten werden (wann wird welches Modul das nächste Mal angeboten?), damit Studierende ihren Studienablauf planen können.

2.8. Dauer des Moduls

In aller Regel sind Module der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf eine Dauer von 1 Semester ausgelegt. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung.

2.9. Zusammensetzung des Moduls, Lehr- und Lernformen

Hier sind alle Lehr- und Lernformen anzugeben. Dabei handelt es sich typischerweise um Vorlesung, Übung, Seminar, Projektarbeit, Software-/Programmierübung und ähnliches. Wenn das Selbststudium von der üblichen Vor- und Nachbereitung von Präsenzveranstaltungen abweicht, sollte auch dieser Bestandteil hier angegeben werden.

Bei jeder dieser Formen soll der damit verbundene Aufwand in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben werden. Dies gilt vor allem für die Präsenzveranstaltungen. Auch freiwillige Elemente wie Tutorien oder Selbsttests sollten aufgeführt werden (markiert als freiwillig und ohne Angabe von „SWS“). Kleingruppenkolloquien sollten nur dann angegeben werden, wenn Sie eine besondere eigene Lernform darstellen.

Beispiele für die Schreibweise (bitte genau einhalten):

  • Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Tutorium (freiwillig im Rahmen des Selbststudiums)
  • Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS), Programmierübung (1 SWS)
  • Seminar (2 SWS)

Bei englischsprachigen Modulen kann „Lecture“ für Vorlesung und „Exercise“ für Übung verwendet werden. Der Begriff Tutorial sollte vielleicht eher vermieden werden, da Tutorien auf studentische Zusatzveranstaltungen verweisen, die nicht deputatsfähig sind.

2.10. Leistungspunkte (ECTS credits)

Die Anzahl der ECTS-Punkte soll dem Gesamtaufwand des Moduls für die Studierenden entsprechen. Jeder ECTS-Punkt steht für 30 Arbeitsstunden. Module mit weniger als 5 ECTS-Punkten sind zu vermeiden und erfordern in jedem Fall eine gesonderte Begründung und Ausnahmegenehmigung.

Da der Umfang an ECTS-Punkten stets die Studienordnung betrifft, müssen Abweichungen von den Standardumfängen der jeweiligen Studiengänge mit dem Studiendekanat gesondert abgestimmt werden.

2.11. Arbeitsaufwand (Workload)

Das Modul ist so zu gestalten, dass der von den Studierenden zu erbringende (durchschnittliche zeitliche) Gesamtaufwand der Anzahl vergebener Leistungspunkte entspricht. Dabei sind je ECTS-Punkt 30 Arbeitsstunden (in Schulstunden à 45 Minuten) anzusetzen, der Gesamtaufwand eines Moduls mit 5 bzw. 6 ETCS beträgt 150 bzw. 180 Stunden. Dieser Gesamtaufwand ist im Feld „Arbeitsaufwand/Workload“ in Präsenzstunden und Selbststudium (inklusive Prüfungsvorbereitung) aufzuschlüsseln.

Zur Berechnung des Präsenzaufwandes wird pauschal von einer Vorlesungszeit von 15 Wochen ausgegangen. Entsprechend ergibt sich der Arbeitsaufwand für „Präsenzstunden“ durch Multiplikation der wöchentlichen Präsenzzeiten mit dem Faktor 15. So verursacht etwa eine Präsenzveranstaltung mit 2 SWS eine Workload von 30 Stunden, bei dem typischen Muster aus 2 SWS Vorlesung und 2 SWS Übung (V2+Ü2) bzw. V3+Ü1 ergibt sich eine Präsenzzeit von insgesamt 60 Stunden.

Die verbleibende Zeit ist für das Selbststudium anzugeben. Im letztgenannten Beispiel ergäbe sich bei einem Modul mit 6 ECTS ein Aufwand für das Selbststudium von  Stunden. Daher sollte der Umfang der im Selbststudium zu erbringenden Lern- und Prüfungsleistungen (Vorbereitung, Nachbereitung, Lösen von Übungsaufgaben, Schreiben von Hausarbeiten, Erstellen von Programmcodes etc. sowie die eigentliche Prüfungsvorbereitung) bei einer/m durchschnittlich begabten Studierenden diesen zeitlichen Umfang nicht überschreiten.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die genannte Rechnung davon ausgeht, dass sich der Aufwand auf die Vorlesungszeit und die Prüfungszeit in einem typischen Umfang verteilt: Je SWS Präsenzveranstaltung entsteht häufig ebenfalls 1 SWS Vor- und Nachbereitung. Dies bedeutet, dass bei dem typischen Format V2+Ü2 oder V3+Ü1 bereits eine zeitliche Belastung von ca. 8 SWS (pro Woche) bzw. ca. 120 Stunden insgesamt entsteht. Für die Prüfungsvorbereitung kann man in vielen Fällen noch einmal ca. 30 Stunden ansetzen. Daher bleiben bei einem Modul mit 6 ECTS häufig lediglich ca. 30 Stunden für zusätzliche Lern- und Prüfungsleistungen. Diese Beispielrechnung soll dafür sensibilisieren, den gesamten mit der Absolvierung eines Moduls verbundenen Aufwand realistisch einzuschätzen.

Zusätzlich ist bei semesterbegleitenden Prüfungsleistungen zu beachten, dass während der Vorlesungszeit sämtliche von Studierenden belegten Module um deren Kapazität konkurrieren. Nehmen wir an, dass ein/e Studierende/r 5 Module à 6 ECTS pro Semester belegt (um auf die 30 ECTS pro Semester zu kommen, die der Regelstudienzeit und den Musterstudienplänen zugrundliegen). In diesem Fall verursacht jedes Modul nach obiger Rechnung eine typische Grundlast von bis zu 8 SWS. Dies führt zu einer gesamten Grundlast pro Studierender/m von bis zu 40 Schulstunden und bis zu 30 Zeitstunden pro Woche. Unter Beachtung der Tatsache, dass viele Studierende zusätzlich arbeiten gehen müssen, um sich zu finanzieren, sollte der regelmäßig pro Woche zusätzlich generierte Aufwand für die Bearbeitung von Übungsserien, Hausarbeiten, Lerntagebücher, Tests usw. möglichst nicht mehr als 10 Schulstunden insgesamt betragen. Umgelegt auf die 5 Module bedeutet dies, dass zusätzliche Leistungen während des Semesters nicht mehr als 90 Minuten pro Woche und Modul verursachen sollten.

Insgesamt bedeutet dies, dass semesterbegleitende Übungs- und Prüfungsleistungen, die aus dem obengenannten Standardschema herausfallen, eine besonders gute Information der Studierenden über die zu erwartende Belastung erforderlich machen. Da im Feld „Arbeitsaufwand (Workload)“ leider nur Zahlenwerte angegeben werden können, soll eine genauere Aufschlüsselung bei Bedarf im Feld „Zusätzliche Informationen zum Modul“ und/oder im Feld „Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)“ erfolgen. Hierbei sollte ein sinnvoller Kompromiss zwischen Flexibilität und Erreichung von Planungssicherheit auf studentischer Seite gesucht werden.

2.12. Inhalte

Hier soll beschrieben werden, welche zentralen Gegenstände und Themen im Modul behandelt werden. Da die Inhaltsbeschreibung ggf. bei Bewerbungen der Studierenden um Jobs bzw. bei Fragen der Anerkennung an anderen Hochschulen eine wichtige Rolle spielen, sollten hier die wesentlichen fachlichen Inhalte unter Verwendung des fachtypischen Wordings griffig beschrieben werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Beschreibung nicht zu kleinteilig ist, damit Änderungen nicht zu häufig notwendig werden.

2.13. Lern- und Qualifikationsziele

In diesem Feld sind die Kenntnisse und Fähigkeiten (Lernergebnisse) zu beschreiben, die Studierende im Rahmen des Moduls erwerben. Hierzu gibt es eine gute Anleitung und geeignete Beispiele im Leitfaden "Lernergebnisse praktisch formulieren" der HRK aus dem Projekt „Nexus“.[2]

Bei jeder Änderung einer Modulbeschreibung soll die Darstellung der Lern- und Qualifikationsziele überprüft und an diese Empfehlungen angepasst werden. Insbesondere sind nicht nochmal die Inhalte zu beschreiben, sondern über welche Kenntnisse und Fähigkeiten sie nach Absolvierung des Moduls verfügen. In der Denkweise der Akkreditierung garantiert die/der Modulverantwortliche, dass Studierende mit bestandener Prüfung über die genannten Kenntnisse und Fähigkeiten (auf dem Niveau des Studiengangs) tatsächlich verfügen. Insofern sind die Prüfungen so anzulegen, dass dadurch eine Überprüfung der genannten Kompetenzen vorgenommen wird.

Anmerkung: Wir sind uns bewusst, dass die Unterscheidung von „die/der Studierende erlernt die Fähigkeit xy“ und „die/der Studierende verfügt über die Fähigkeit xy“ sehr spitzfindig wirkt, jedoch wird eine entsprechende Formulierung der Lern- und Qualifikationsziele im Rahmen der Akkreditierung peinlich genau überprüft. Daher bitten wir herzlich um eine entsprechende Umformulierung bei nächstmöglicher Gelegenheit.

Wenn Anwesenheit der Studierenden zur Erreichung der Lernziele erforderlich ist, sollte dies hier vermerkt werden. Beispiel: „Das Lernziel der kritischen Diskussionsfähigkeit erfordert die Anwesenheit der Seminarteilnehmer/innen und deren aktive Teilnahme an der Diskussion.“ 

2.14. Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Dieses Feld bezieht sich auf formale Vorleistungen, die für eine Zulassung zur Modulprüfung zu erbringen sind. Es sollte i.d.R. nur dann befüllt werden, wenn ohne die entsprechende Beteiligung der Studierenden die Lernziele des Moduls nicht erreicht werden können bzw. die Prüfung nicht erfolgreich absolviert werden kann. Hier angegebene Vorleistungen dürfen nicht in die Bewertung der Prüfungsleistung eingehen, sondern nur als Voraussetzungen für die Zulassung zur eigentlichen Modulprüfung fungieren. Beispiele:

  • Anwesenheit: Standardmäßig darf in universitären Lehrveranstaltungen keine Anwesenheitspflicht gefordert werden. Ist es bei bestimmten Lernformen jedoch unabdingbar, dass die Studierenden regelmäßig anwesend sind (z.B. Seminare), muss dies explizit angegeben und begründet werden. Einerseits müssen Lernziele definiert sein, die nur in Anwesenheit erreicht werden können (s. Abschnitt 2.13). Andererseits muss geklärt sein, welche konkrete Anforderung für die Prüfungszulassung besteht. So kann hier z.B. Folgendes angegeben werden: „Das Lernziel der kritischen Diskussionsfähigkeit erfordert die Anwesenheit der Seminarteilnehmer/innen und deren aktive Teilnahme an der Diskussion. Eine Zulassung zur Prüfung erfordert daher eine regelmäßige Anwesenheit (bei Verhinderung durch Krankheit oder zeitlicher Überlappung mit anderen Pflichtterminen ist dies dem Modulverantwortlichen unverzüglich anzuzeigen und entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen). Bei Fehlen ohne entsprechenden Nachweis und bei – hinsichtlich der Erreichung der Lernziele – zu häufigem Fehlen kann die Zulassung zur Prüfung versagt werden. Näheres regeln die Prüfungsordnung oder der Prüfungsausschuss.“
  • Mindestpunktzahl bei zu erbringenden Vorleistungen (Kurztests, Hausübungen, Projekt- oder Programmieraufgaben): Wenn zur Prüfungsvorbereitung verpflichtende Tests oder Übungsserien absolviert werden müssen, ist dies hier zu vermerken. Ansonsten kann die Prüfungszulassung nicht versagt werden und die ordnungsgemäß angemeldete und erbrachte Prüfungsleistung würden den Mangel der fehlenden Vorleistung heilen. Zum Beispiel kann hier formuliert werden: „Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 50% der Punkte aus den Übungsserien erbracht sein.“

Zu bedenken ist, dass die Erfüllung der Vorleistungen durch die Modulverantwortlichen vor der manuellen Zulassung zur Prüfung individuell geprüft werden muss. Daher sollte immer genau bedacht werden, ob es notwendig ist, Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung zu fordern.

2.15. Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Dieses Feld beschreibt auf möglichst vollständige und transparente Weise, welche Prüfungsleistung Studierende zu erbringen haben. Dabei sind gemäß "Leitfaden für die Gestaltung von Modulen" des VP Lehre (Seite 9) einige Regeln zu beachten:

  • Vertretbare Prüfungsbelastung (vgl. Abschnitt 2.11 „Arbeitsaufwand (Workload)“).
  • Möglichst keine Angabe variabler Prüfungsformen („Klausur oder Hausarbeit“), vor allem dann nicht, wenn sie zu stark unterschiedlicher zeitlicher Verteilung der Prüfungsbelastung führen.
  • Kann die Art der Wiederholungsprüfung abweichen, ist darauf hinzuweisen.
  • Ein Modul soll in der Regel mit nur einer lernzielbezogenen Prüfungsleistung abschließen.
  • Werden Teilleistungen verlangt, sind diese in der Modulbeschreibung zu definieren und die Gewichtung für die Modulbewertung ist festzulegen. Ist die Modulprüfung nur bestanden, wenn alle Teilleistungen bestanden sind, muss dies transparent gemacht werden.
  • Bei der Prüfungsform Portfolio sind die Bestandteile des Portfolios in der Modulbeschreibung zu benennen. Die Bewertung der Gesamtleistung ergibt sich aus der Summe der in den einzelnen Elementen erzielten Punkte.
  • Lässt die Prüfungsordnung eine Bewertung mit bestanden/nicht bestanden zu, ist die Anwendung dieser Bewertungsform in den betreffenden Modulbeschreibungen entsprechend auszuweisen

Diese Vorgaben, die auf die Planbarkeit und die Studierbarkeit des Studiums abzielen, erfordern eine möglichst präzise Beschreibung der Prüfungsformen, des jeweils damit verbundenen Aufwandes und dessen jeweiliger zeitlicher Einordnung.

Vor allem folgende Prüfungsformen kommen in Frage: Klausur, Multiple-Choice-Test (mit vorher festgelegter und kommunizierter Art der Bewertung), mündliche Prüfung, Vortrag mit Diskussion, Hausarbeit (Seminararbeit, Abschlussbericht, Protokoll, Lerntagebuch usw.), Projektarbeit, Hausaufgaben/Übungsserien.

Standardfall: Handelt es sich um eine einzige Prüfungsleistung im Prüfungszeitraum und steht die Prüfungsform (meist Klausur) fest, kann diese Prüfung ohne weitere Ausführungen wie folgt angegeben werden: „Klausur (100%) im Prüfungszeitraum“

Sonderfall: Besteht die Prüfung aus Teilleistungen, sollen wechselnde Prüfungsformen vorgesehen werden und/oder sind die Prüfungsleistungen während der Vorlesungszeit zu erbringen, sind weitere Angaben nötig, da die Thüringer Studienakkreditierungsverordnung im Hinblick auf die Gesamtbelastung der Studierenden von einer einzigen Prüfungsleistung pro Modul ausgeht. Folgende Elemente sind daher zu beschreiben, um die Studierbarkeit des Moduls trotz dieser Abweichung von der Regel „Eine Prüfungsleistung pro Modul“ darzulegen:

  • Enthaltene Prüfungsformen: z.B. „Bewertete Übungsserien, Klausur“, „Programmierprojekt, Vortrag“, „Hausarbeit, Vortrag, Koreferat“.
  • Kompensierbarkeit der Teilleistungen und Art der Gesamtnotenbildung:
    1. Prüfung besteht aus getrennt zu bestehenden Teilprüfungen: jede Teilprüfung ergibt eine Teilnote, die nach einem Gewichtungsschema zu einer Gesamtnote aggregiert wird; die Gesamtprüfung wird mit 5,0 bewertet, wenn mindestens eine Teilprüfung nicht bestanden ist
    2. Kumulation von Punkten verschiedener Prüfungselemente: Jede Teilleistung ergibt eine bestimmte Teilpunktzahl und deren Summe eine Gesamtpunktzahl. Die Teilleistungen müssen nicht einzeln bestanden werden, sondern es wird bezüglich der Gesamtpunkte eine Bestehensgrenze sowie ein Notenschema festgelegt. Dieses Vorgehen ist in der Modulbeschreibung explizit zu vermerken, da der Standardfall der Prüfungsordnung darin besteht, dass alle Teilprüfungen einzeln bestanden sein müssen. In vielen Fällen ist die kumulative Bewertung fairer und genauer (kein Runden auf Notenbasis in mehreren Schritten).
  • Zeitraum der Prüfung bzw. der Teilprüfungen: Angabe, ob die Teilprüfungen vorlesungsbegleitend und/oder im Prüfungszeitraum abgenommen werden. Außerdem soll die Arbeitsbelastung bei vorlesungsbegleitenden Prüfungsformen möglichst aufgeschlüsselt werden (s. übernächster Punkt).
  • Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung: Wenn vom standardisierten 10-Wochenzeitraum der Prüfungsordnung abgewichen werden soll, muss dies angegeben werden. Hier kann die folgende Regelung als Standardfall verwendet werden: „Liegen Teilleistungen innerhalb des üblichen Anmeldezeitraums der Prüfungsordnung, gelten die vom Prüfungsausschuss erlassenen Sonderregelungen für die spätestmögliche An- und Abmeldung vor der ersten Teilleistung.“
  • Aufschlüsselung der Arbeitsbelastung über das Semester hinweg: Insbesondere, wenn aufwändige Prüfungsleistungen vorlesungsbegleitend abzuleisten sind, sollte dies zusätzlich zum Feld „Arbeitsaufwand (Workload)“ (bei dem leider nur Zahlen eingetragen werden können) deutlich gemacht werden. Diese Aufschlüsselung kann im Abschnitt 2.16 „Zusätzliche Informationen zum Modul“ vorgenommen werden, damit die Angaben zur Prüfung nicht zu ausufernd und unübersichtlich werden.
  • Gewichtung von Teilleistungen und ggf. Anforderungen zum Bestehen: Möglichst genau angeben, wie die Gesamtnote ermittelt wird, welche Anforderungen an einzelne Teilprüfungen bestehen und ob bestandene Teilleistungen bei einem späteren Versuch angerechnet werden können (bestandene Teilprüfungen sind anzurechnen, sofern in der Modulbeschreibung nicht anders festgelegt, §14 (4) PO). Beispiele:
    1. Vorlesung/Übung mit Haus-/Projekt-/Programmieraufgaben und abschließender Klausur: „Die Summe der über die Mindestpunktzahl zur Prüfungszulassung hinausgehenden Punkte (s. Voraussetzungen für die Zulassung zur Modulprüfung) gehen als Bonuspunkte in die Rohpunkte der Klausur ein. Bei einer möglichen Wiederholung der Modulprüfung können die erzielten Bonuspunkte aus der Übungsserie angerechnet werden.“
    2. Vorlesung/Übung mit mehreren Teilklausuren: „Zwei Teilklausuren à 45 Minuten, jeweils 30 Punkte erreichbar. Die Teilklausuren müssen nicht einzeln bestanden werden, die erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert; bei Erreichen von 50% der Punkte ist die Prüfung bestanden. Wird eine der Teilklausuren wegen Krankheit versäumt, ist nur diese zu wiederholen. Bei Versäumnis ohne anerkannten Grund erfolgt die Benotung anhand der in der absolvierten Teilklausur erzielten Punkte. Bei Nichtbestehen der Prüfung müssen beide Teilklausuren wiederholt werden.
    3. Seminar:Hausarbeit (ca. 50%), Vortrag (ca. 30%), Protokoll (ca. 20%); jede Teilleistung muss einzeln bestanden sein. Die Gesamtnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Einzelnoten. Aufgrund der wechselnden Seminar-Oberthemen müssen bereits bestandene Teilleistungen bei einer Wiederholung des Seminars wiederholt werden.“
  • Bekanntgabe nicht genau spezifizierter Angaben: Möchten sich Modulverantwortliche Spielräume offenhalten, ist dies nur dann möglich, wenn die präzise Ausgestaltung vor Beginn der Vorlesungszeit auf geeignete Weise verlässlich kommuniziert wird (z.B. über das Vorlesungsverzeichnis und in Friedolin; spätestens im Moodle-Raum). Beispiele:
    1. Seminar bei ca.-Angaben zu Gewichten: „Die genaue Gewichtung der Teilleistungen wird mit der Ausschreibung des Seminars vor der zentralen Anmeldung der Seminare bekanntgegeben.“
    2. Vorlesung mit Projektaufgabe oder Übungsserie: „Die Teilnehmer/innen bearbeiten ein Projekt in Gruppen und stellen das Arbeitsergebnis in einem Vortrag sowie in einem Projektbericht dar. Als alternative Prüfungsform, vor allem bei größerer Anzahl Teilnehmer/innen, ist stattdessen eine Übungsserie mit zweiwöchentlichen Abgaben zu bearbeiten. Die tatsächlich angebotene Prüfungsform wird in der ersten Sitzung mit den Teilnehmern/innen diskutiert und gemeinschaftlich beschlossen.“ 

Die zuvor angesprochenen Punkte sollen nicht alle einzeln beschrieben, sondern – je nachdem, was benötigt wird – geeignet zusammengefasst werden. Bei Unklarheiten bitte mit dem Studiendekanat Rücksprache halten.

2.16. Zusätzliche Informationen zum Modul

Freies Feld für in der Regel nicht genehmigungspflichtige (und daher schnell über Frau Preßler änderbare) zusätzliche Informationen zum Modul und zu seinem Ablauf.

Insbesondere können hier Informationen über die zeitliche Verteilung der Vorbereitungs- und Prüfungsbelastungen gegeben werden. Beispiele sind:

  • Seminar: „Präsenzstunden: 30 h (14-tägliche Seminarveranstaltungen während der Vorlesungszeit), Selbststudium: 150 h (Anfertigen der Seminararbeit: ca. 120 h in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit, Vorbereitung eines Vortrags: ca. 30 h in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit)“
  • Vorlesung/Übung mit zwei Teilklausuren: „Präsenzstunden: 60 h (Vorlesungen und Übungen), Selbststudium einschl. Prüfungsvorbereitung: 120 h (Vorbereitung für eine Teilklausur in der Mitte der Vorlesungszeit, die zweite Teilklausur findet im Prüfungszeitraum statt)“
  • Vorlesung/Übung mit Haus-/Projekt-/Programmieraufgaben und abschließender Klausur: „Präsenzstunden: 60 h (Vorlesungen und Übungen), Selbststudium einschl. Prüfungsvorbereitungen: 120 h (inkl. zweiwöchentliche Abgabe von Übungsleistungen, zeitlicher Aufwand jeweils ca. 5 h, abschließende Klausur im Prüfungszeitraum)“

2.17. Empfohlene Literatur

Soll Literatur angegeben werden, bitte bei Büchern auf die Angabe konkreter Auflagen verzichten. Um eine häufige Änderung der Angaben zu vermeiden, ist es meist günstiger, die verwendete Literatur auf der Webseite oder in den Veranstaltungsinformationen anzugeben. 

2.18. Unterrichtssprache

Hier ist anzugeben, in welcher Sprache das Modul angeboten wird. In englischsprachigen Studiengängen ist „Englisch“ verpflichtend. In deutschsprachigen Studiengängen sollten die Module überwiegend in „Deutsch“ unterrichtet werden, einzelne Module können und sollten jedoch auch in „Englisch“ angeboten werden (vorzugsweise Wahlpflichtmodule). Wenn Deutsch und Englisch gemischt wird, kann das z.B. wie folgt angegeben werden „Englisch (Vorlesung), Deutsch (Übung)“.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat!


  • Keine Stichwörter