Vorraussetzungen für einen Studiengangwechsel sind:
- Sie haben eine Zulassung für den neuen Studiengang erhalten.
- Die Rückmeldung für das Zielsemester des neuen Studiengangs ist erfolgt oder muss noch erfolgen, da die Rückmeldung Voraussetzung für die Übernahme ist.
- Der aktuelle Studiengang darf nicht identisch mit dem neuen Studiengang sein, ein Wechsel in denselben Studiengang ist also nicht möglich.
- Pflichtdokumente für die Immatrikulation müssen, sofern gefordert, hochgeladen oder eingereicht werden.
- Ihnen dürfen keine offenen Rückstände oder Sperren angezeigt werden, die eine Immatrikulation verhindern.
Antragsweg:
1. Bewerbung für einen neuen Studiengang
Sie bewerben sich für einen anderen Studiengang und erhalten nach erfolgreicher Überprüfung eine Zulassung.
In der Studienbewerbung können Sie Ihre Bewerbung einsehen und prüfen.
2. Immatrikulationsantrag stellen
Klicken Sie im Bewerbungsportal auf „Immatrikulation beantragen“. Entscheiden Sie, ob der Studiengang parallel studiert oder der aktuelle Studiengang ersetzt werden soll. Klicken Sie anschließend auf „Immatrikulationsantrag abgeben“. Vor der Abgabe können Sie Dokumente hochladen; Pflichtdokumente sind mit * markiert. Die Dokumente können zwischengespeichert oder endgültig eingereicht werden. Beachten Sie, dass nach der Einreichung keine Änderungen mehr möglich sind.
3. Rückmeldung und Semesterübereinstimmung
Für den Studiengangwechsel muss die Rückmeldung für das Semester erfolgt sein, in dem der Wechsel vorgenommen werden soll. Falls die Rückmeldung noch nicht erfolgt ist, erscheint der Button ausgegraut.
Beispiel: Ein:e Student:in ist noch im SoSe 2025 eingeschrieben, der Antrag liegt für das WiSe 2025/26 vor → die Rückmeldung muss zuerst erfolgen.
4. Nach Beantragung der Immatrikulation
Der Antrag kann weiterhin bearbeitet werden, solange der Status „Immatrikulation beantragt“ angezeigt wird.



