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Voraussetzungen für Ihre Rückmeldung sind:

  • die Überweisung des Semesterbeitrags in der geforderten Höhe sowie
  • sonstiger fälliger Gebühren, Entgelte und Beiträge,
  • es dürfen keine Rückmeldesperren bestehen, wie beispielsweise 
    • ein bestandskräftiger Bescheid über das endgültige Nichtbestehen einer für den Fortgang oder Abschluss des Studiums obligatorischen Prüfung,
    • eine fehlende Krankenkassenmeldung,
    • ein fehlender Nachweis für die Fortführung des Studiums oder
    • weitere Rückmeldehindernisse.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Überweisen Sie den Semesterbeitrag sowie sonstige fällige Gebühren, Entgelte und Beiträge innerhalb der Rückmeldefrist. Im Hintergrund prüft das System automatisch, ob der Beitrag vollständig eingegangen ist und keine Rückmeldesperren oder -hindernisse bestehen. 
  2. Wenn alles passt, werden Sie automatisch rückgemeldet, sobald die Sachbearbeitung die Massenrückmeldung durchführt. 
  3. Der Status im System wird anschließend aktualisiert.


Nach der Rückmeldung sehen Sie Ihren Rückmeldestatus im Studienservice.

Sie können dann

  • Ihre aktuelle Studienbescheinigung und
  • das Studierendendatenblatt abrufen.

Die Studienbescheinigung ist sowohl für das Rückmeldesemester als auch für vergangene Semester verfügbar.

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