Für die Masterstudiengänge gilt folgender Bewerbungsprozess. Die Auswahlausschüsse sind für den grau markierten Abschnitt der fachlichen Bewerbungsprüfung zuständig. |
Erstellen und Abgabe der Bewerbung Die Bewerber:innen erstellen im Portal einen Bewerbungsantrag. Dabei machen sie Angaben und laden Unterlagen hoch. |
Formale Bewerbungsprüfung Nach Abgabe der Bewerbung durch die Bewerber.innen prüfen die Bewerber-Manager:innen des Master-Service-Zentrums, ob die Bewerbung den formalen Zugangsbedingungen genügt. Sie prüfen dabei vor allem, ob eine Hochschulzugangsberechtigung und eine Masterzugangsberechtigung vorliegen und ob die Bewerber:innen die sprachlichen Anforderungen erfüllen. |
Weiterleitung an die Auswahlausschüsse Sofern Unterlagen fehlen, fordert das MSZ die Unterlagen nach. Sobald die Bewerbung alle formalen Zugangsbedingungen erfüllt, leitet das MSZ die Bewerbung an den Auswahlausschuss weiter. Wenn die Bewerbung die formalen Zugangsbedingungen nicht erfüllt, schließt das MSZ die Bewerber:innen aus. |
Fachliche Bewerbungsprüfung Die Bewerberstapelprüfer:innen aus den Auswahlausschüssen nehmen die fachliche Prüfung der formal zulässigen Anträge vor. Wenn die Bewerbungen auch die fachlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, so geben die Auswahlausschüsse ein positives fachliches Votum ab. Dabei geben sie an, ob es sich um eine bedingte oder unbedingte Zulassung handelt und erläutern gegebenenfalls die Zulassungsbedingung. Wenn die Bewerbungen die fachlichen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, so geben die Auswahlausschüsse ein negatives fachliches Votum ab und geben dabei den Grund für das negative Votum an. |
Auswahlverfahren der Psychologie-Masterstudiengänge Im Fall der Psychologie-Masterstudiengänge führt das MSZ nach der fachlichen Prüfung durch den Auswahlausschuss gemäß der Satzung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren das Auswahlverfahren durch. |
Erstellung des Bescheids Das MSZ erstellt auf Grundlage des fachlichen Votums den zutreffenden Bescheid:
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Annahme des Zulassungsangebots und Immatrikulation Der Zulassungsbescheid stellt ein Zulassungsangebot dar. Bewerber:innen müssen dieses Angebot annehmen, gelten damit als zugelassen und müssen anschließend online ihre Immatrikulation beantragen. Nach dem postalischen Eingang der Immatrikulationsunterlagen bearbeitet die Verwaltung den Immatrikulationsantrag und immatrikuliert die zugelassenen Bewerber:innen. |