Ja! Bei der Maßnahmenanforderung (MANF) muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Anordnungs- und Feststellungsbefugten im Bearbeitungsprozess ausgewählt, gepflegt und benannt werden. Als Projektleiter:in erhalten Sie im Genehmigungsworkflow explizit die Aufgabe, die Genehmiger zu pflegen, und nicht nur die sonstigen Projektinformationen zu prüfen.
Die Rollen sind in SAP im Rahmen der Bearbeitung der MANF vom Projektleiter:in personenscharf auswählbar
Im entsprechenden E-Learning sind die Schritte zur korrekten Auswahl beschrieben in Zeile 5: E-Learning Übersicht Haushalt & Drittmittel
Das dazugehörige Handout zu dem E-Learning zum Nachlesen findet sich an gleicher Stelle.
Bitte beachten Sie, dass die MANF zwar aktuell ohne die Angabe der Anordnungs- und Feststellungsbefugten von dem Projektleiter zur weiteren Bearbeitung und Vervollständigung abgeschickt werden kann, die Angebane gleichzeitig jedoch zur Einrichtung der Maßnahme obligatorisch sind.
Ohne die durchgeführte Einrichtung der Genehmigerrollen im Projekt, kann das bewilligte Drittmittelprojekt, u.a. Anlage des PSP-Elementes, nicht abschließend von der Drittmittelverwaltung eingerichtet werden und freigegeben werden. Sie vermeiden Rückfragen und eine verlängerte Bearbeitungsdauer, wenn Sie die Rollen in der MANF korrekt an konkrete Personen vergeben.