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Zusammenfassung

Hier finden Sie alles zu den Themen rund um die Dienstreiseabrechnung.


Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen


Sofern sie die Dienstreise in Papierform beantragt und genehmigt bekommen haben, behalten Sie den Ihnen bekannten Abrechnungsmodus bei und reichen Ihre Dienstreiseabrechnung bitte in der Reisekostenstelle in Papierform ein. Eine nachträgliche Eingabe in SAP ist nicht notwendig.

Nein, in Ihrer Inbox / Outbox werden in den Kacheln nur eigene Reisen/Abrechnungen angezeigt. Das heißt die Vorgänge, welche als grundsätzlich Reiseassistenz sichtbar wären, sind dort nicht enthalten.



Vorgänge die noch im alten System (QIS-RKA) beantragt werden, müssen auch weiterhin im QIS-RKA bearbeitet und abgerechnet werden.

Neue Dienstreiseanträge (ab 02.01.2024) müssen in SAP gestellt werden.

Nach Anmeldung in der SAP-Web-Anwendung (Fiori App) sollten Sie als Anwendung auf der Startseite die Kachel "Meine Dienstreiseabrechnung" sehen und durch Linksklicken aufrufen können.

Weitere Information zur Anmeldung in SAP erhalten Sie unter: Fragen zur Anmeldung in SAP

Sie können, genauso wie vor Einführung von SAP, ein Ticket unter Angabe der Reisenummer erstellen mit dem Hinweis, dass es sich um eine Reise ohne Kosten handelt und dass diese geschlossen werden kann.

Grundsätzlich ergibt die Bereinigung der Daten Sinn, so dass Sie über das Ticketsystem diese veranlassen sollten.

Zum 01.01.2024 wird es diese systemseitige Funktion nicht geben. Ein Drei-Monats-Alarm soll später programmiert werden. Bitte achten Sie weiterhin selbstsständig auf die Wahrung der Frist.

Über Nachrichten zu Ihrer Abrechnung oder andere Aufgaben, wie die Freigabe einer Abrechnung, gibt es systemseitig keine Benachrichtigungen. Bitte schauen Sie routinemäßig in Ihre Inbox der SAP-Web-Anwendung (Fiori App).

Dienstreiseabrechnungen für Gäste, Stipendiaten und Studierende werden wie bisher papiergebunden erstellt, so dass sich hier keine Änderung im Prozess ergeben.

Ja, Sie können eine Reiseassistenz im SAP-System einrichten, so dass Ihre Abrechnug für Sie erstellt werden kann.

Die Vorgehensweise und Anleitung "Reiseassistenz einrichten" finden Sie im E-Leanring/Handout unter: E-Learning Übersicht Dienstreisen

 (Warnung)  Alle Reisenden müssen die Reiseassistenz persönlich einrichten.

In dieser Übersicht finden Sie alle eingereichten Dienstreiseabrechnungen.
Folgende Status sind möglich "Eingereicht", "Genehmigt" und "Abgerechnet/Erstattet".


Ja, bei Streik wird immer die große Wegstrecke angesetzt. Bitte vergessen Sie die Begründung bei der Abrechnung nicht.


Grundsätzlich handelt es sich um einen Dienstgang, der nicht in SAP gegpflegt werden muss. Ein Dienstagnag(per Definition) ist grundsätzlich nur mündlich zu genehmigen.

Unsere Empfehlung ist, insbesondere, wenn Ihnen Kosten bei der Teilnahme entstehen können, die reise in SAP trotzdem zu pflegen.

Sollten Ihnen also Kosten zu der Konferenz entstehen, dann empfiehlt es sich, die Reise nebst Dienstreiseantrag in SAP zu pflegen, um beispielsweise auch einen Vorschuss für die Konfrenzgebühren beantragen zu können und diese im Nachgang auch abrechnen zu können.


Konkrete Fragen zur Abrechnung


Nein, Sie können aus der Liste aller genehmigten Reisen, die abzurechnende Reise auswählen. Sämtliche Inhalte aus diesem Dienstreiseantrag werden übernommen, so dass Sie nur weitere Daten ergänzen müssen, wie zum Beispiel Abreisedatum, Uhrzeit, Beginn Dienstgeschäft usw..

Sofern Sie Zuwendungen durch Dritte, wie einen finanziellen Zuschuss (z. B. finanzieller Zuschuss, Reisekostenerstattung, Travel Grant, Reisestipendium, Vortrags-Honorar) erhalten haben, müssen Sie diese mit Betrag und Erläuterung bei der Abrechnung im SAP-System angeben.

Sie können alle Belege bequem als Scans (Format: pdf oder jpg) von Ihrem Computer hochladen. Originalbelege werden für die Abrechnung nicht mehr benötigt.
(Warnung)  Es sind keine ZIP-Dateien hochladbar.

Ja, zusätzliche Ziele können sie unter dem Reiter "Reiseunterbrechungen" angeben.

Sie geben bei der Abrechnung im System an, ob Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen angesetzt werden sollen (die Berechnung kann also an- bzw. ausgeschalten werden).
Die Höhe der Pauschalen ist abhängig vom Reiseschema, vom Zielort und von den Reisezeiten.

Sie müssen wie gewohnt, erhaltene Mahlzeiten als "Abzüge" zu den Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen eingeben. Damit werden diese Mahlzeiten in Abzug gebracht.
Dazu wählen Sie alle entsprechenden Mahlzeiten ab (weißer Hintergrund), die Ihnen von Amts wegen gestellt wurden, oder die in den Kosten anderer Kostenbelege enthalten sind (z.B. Frühstück im Hotelpreis, Dinner in der Tagungsgebühr, Mahlzeit im Flugzeug).
Jede erhaltene Mahlzeit verringert die betreffende Tagegeldpauschale.

Sie geben ausschließlich die Fahrtstrecken an, die Sie mit einem privaten PKW zurückgelegt haben (kein Dienst-KFZ oder Mietwagen).

Die Kostenzuordnung wird im Dienstreiseantrag festgelegt und kann bei der Abrechnung nicht mehr geändert werden. Dies hat technische, buchhalterische und gesetzliche Hintergründe. Sie können die Finanzierung daher in der Abrechnung nur einsehen.






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