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Zusammenfassung

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Maßnahmenanforderung (MANF).

 

Fragen und Antworten

Ja! Bei der Maßnahmenanforderung (MANF) muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Anordnungs- und Feststellungsbefugten im Bearbeitungsprozess ausgewählt, gepflegt und benannt werden. Als Projektleiter:in erhalten Sie im Genehmigungsworkflow explizit die Aufgabe, die Genehmiger zu pflegen, und nicht nur die sonstigen Projektinformationen zu prüfen.

Die Rollen sind in SAP im Rahmen der Bearbeitung der MANF vom Projektleiter:in personenscharf auswählbar. Im entsprechenden E-Learning sind die Schritte zur korrekten Auswahl beschrieben: E-Learning Übersicht Haushalt & Drittmittel

Bitte beachten Sie, dass die MANF zwar aktuell ohne die Angabe der Anordnungs- und Feststellungsbefugten abgeschickt werden kann, sie jedoch zur Einrichtung der Maßnahme obligatorisch sind, also ohne die durchgeführte Einrichtung der Genehmigerrollen im Projekt, das Projekt, u.a. Anlage des PSP-Elementes, nicht abschließend von der Drittmittelverwaltung eingerichtet werden und freigegeben werden kann. Sie vermeiden Rückfragen und eine verlängerte Bearbeitungsdauer, wenn die Rollen in der MANF korrekt an konkrete Personen vergeben.

Nein, eine systemseitige Nachricht wird nicht generiert. Die Drittmittelverwaltung schickt Ihnen geleichzeitig eine E-Mail, in der Sie neben der Rückmeldung zur Freigabe der MANF alle wichtigen Projektinformationen (PSP-Element u.a.) zur Bewirtschaftung erhalten.





















 



 


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