Ja! Bei der Maßnahmenanforderung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Anordnungs- und Feststellungsbefugten im Prozess genannt werden. Sie sind in SAP im Rahmen der MANF auswählbar. Im entsprechenden E-Learning sind die Schritte zur korrekten Auswahl beschrieben: E-Learning Übersicht Haushalt & Drittmittel
Bitte beachten Sie, dass die MANF zwar aktuell ohne die Angabe der Anordnungs- und Feststellungsbefugten abgeschickt werden kann, sie jedoch zur Einrichtung der Maßnahme obligatorisch sind. Sie vermeiden Rückfragen und eine verlängerte Bearbeitungsdauer, wenn die Rollen in der MANF korrekt an konkrete Personen vergeben werden.