Sie geben bei der Abrechnung im System an, ob Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen angesetzt werden sollen (die Berechnung kann also an- bzw. ausgeschalten werden).
Die Höhe der Pauschalen ist abhängig vom Reiseschema, vom Zielort und von den Reisezeiten.
Sie müssen wie gewohnt, erhaltene Mahlzeiten als "Abzüge" zu den Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen eingeben. Damit werden diese Mahlzeiten in Abzug gebracht.
Dazu wählen Sie alle entsprechenden Mahlzeiten ab (weißer Hintergrund), die Ihnen von Amts wegen gestellt wurden, oder die in den Kosten anderer Kostenbelege enthalten sind (z.B. Frühstück im Hotelpreis, Dinner in der Tagungsgebühr, Mahlzeit im Flugzeug).
Jede erhaltene Mahlzeit verringert die betreffende Tagegeldpauschale.