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In diesem Fall ist eine Kofinanzierung notwendig. Bitte geben Sie dazu Ihr PSP-Element an (vgl. Rundschreiben 2023/27 der FSU im HanFRIED).

Für Angehörige des UKJ ist keine Angabe eines PSP-Elements notwendig, sondern es erfolgt eine Rechnungsstellung der ThULB an das UKJ in Höhe des Differenzbetrags.

Die Splittung der Kosten erfolgt jeweils durch die ThULB (2.000 Euro) und Ihrem Institut (Differenz zum Rechnungsbetrag, inkl. MwSt.).

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