Beantragungsmodalitäten und Laufzeit

Schließberechtigungen können für persönliche Thoskas oder Funktionskarten beantragt werden. Hierfür steht eine Formular im ServiceDesk zur Verfügung.

Wird die Zugangsberechtigung über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht genutzt, verfällt das Recht und muss im Ticketsystem des Dez. 4 neu beantragt werden.

Einschränkungen und Verhaltensvorschriften

  • es dürfen keine Schalt- und Bedienhandlungen an Geräten und Anlagen vorgenommen werden
  • es ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Geräten und Anlagen zu achten
  • die Gefährdung durch selbstanlaufende Motoren und Anlagenteile ist zu beachten
  • der zur Nutzung der Zutrittskarte Berechtigte ist verantwortlich für die Belehrung und Beaufsichtigung anderer Personen, die er im Rahmen der oben genannten Tätigkeit in die Räume mit hinein nimmt

Verpflichtungserklärung

Jeder Beantragende verpflichtet sich mit Übergabe der berechtigen Karte zu einem ordnungsgemäßen und rechtskonformen Umgang. Im Besonderen über die Einschränkungen und Verhaltens­vorschriften sowie über die DIN 57 105 / VDE 0105 Teil 1 Abschnitt 3.7 .

Die Zutrittskarte muss so verwahrt werden, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich ist.

Die Weitergabe der persönlichen Zutrittskarte an Dritte ist nicht zulässig, eigenständiger Zutritt für Fremdfirmen ist nur in Abstimmung mit den jeweiligen Sachgebietsleitern und Meisterbereichsleitern des Dezernates 4, Abteilung Technik gestattet. (Funktionalkarten)

Alle Maßnahmen, die der Sicherheit von Personen dienen, sind zu beachten und einzuhalten.

Der Verlust der persönlichen Zutrittskarte ist sofort der ausgebenden Stelle zu melden.

Bei Wegfall der Notwendigkeit des Zutritts ist dies an Abt. Technik, SG Kommunikationstechnik, zu melden.

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