Inhalt |
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Anerkennung bei Auslandsaufenthalt:
- Anerkennung des Studienfachberaters muss eingeholt werden
- einzureichen über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Auslandsanerkennung" sind: Leistungsübersicht aus dem Ausland (Transcript of Records), Anerkennung des Studienfachberaters
- ggf. Learning Agreement
- wichtig ist: es muss für das ASPA ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland für das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde
- die Verbuchung wird zeitnah nach Einreichung der Unterlagen vorgenommen
Anerkennungen bei Fach-/Abschlusswechsel und Hochschulwechsel, Wiederaufnahme des Studiums:
- Siehe Verfahren zum Hochschulwechsel oder Wiederaufnahme des Studiums
- Siehe Verfahren zum Fach-/Abschlusswechsel
- Bei Fach- und Abschlusswechsel steht es Ihnen frei, selbständig mit der Fachstudienberatung der/des neu gewählten Fächer/Faches Kontakt aufzunehmen.
Nachträgliche Anerkennung von Prüfungsleistungen:
- Ihnen oder dem/der Prüfer*in ist aufgefallen, dass Sie nicht zur Prüfung angemeldet sind.
- der Antrag ist über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Prüfungsanerkennung" an das ASPA (entsprechender Buchstabenbereich gemäß Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens) zu stellen
Begründung und ggf. Nachweise für das Versäumnis der Prüfungsanmeldung müssen eingereicht werden
der Allgemeine Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag - die Termine der Sitzungen und der Fristen zur Einreichung des Antrages finden Sie auf der Homepage des ASPA unter "APA"
Rückmeldung zur Entscheidung erhalten Sie kurz nach der Sitzung vorab über das Servicedesk Portal und zusätzlich über einen schriftlichen Bescheid in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen nach der Sitzung