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Schlüssel

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Inhalt

Anerkennung bei Auslandsaufenthalt:

  • Anerkennung des Studienfachberaters muss eingeholt werden
  • einzureichen über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Auslandsanerkennung" sind: Leistungsübersicht aus dem Ausland (Transcript of Records), Anerkennung des Studienfachberaters
  • ggf. Learning Agreement
  • wichtig ist: es muss für das ASPA ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland für das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde
  • die Verbuchung wird zeitnah nach Einreichung der Unterlagen vorgenommen

Anerkennungen bei Fach-/Abschlusswechsel und Hochschulwechsel, Wiederaufnahme des Studiums:

Nachträgliche Anerkennung von Prüfungsleistungen:

  • Ihnen oder dem/der Prüfer*in ist aufgefallen, dass Sie nicht zur Prüfung angemeldet sind.
  • der Antrag ist über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Prüfungsanerkennung" an das ASPA (entsprechender Buchstabenbereich gemäß Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens) zu stellen
    • Begründung und ggf. Nachweise für das Versäumnis der Prüfungsanmeldung müssen eingereicht werden

    • der Allgemeine Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag - die Termine der Sitzungen und der Fristen zur Einreichung des Antrages finden Sie auf der Homepage des ASPA unter "APA"

    • Rückmeldung zur Entscheidung erhalten Sie kurz nach der Sitzung vorab über das Servicedesk Portal und zusätzlich über einen schriftlichen Bescheid in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen nach der Sitzung