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Anerkennung bei Auslandsaufenthalt:
- Anerkennung des Studienfachberaters muss eingeholt werden
- einzureichen sind: Leistungsübersicht aus dem Ausland (Transcript of Records), Anerkennung des Studienfachberaters
- ggf. Learning Agreement
- wichtig ist: es muss für das ASPA ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland für das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde
- die Verbuchung wird zeitnah nach Einreichung der Unterlagen vorgenommen
Anerkennungen bei Fach-/Abschlusswechsel und Hochschulwechsel, Wiederaufnahme des Studiums:
- Siehe Verfahren zum Hochschulwechsel oder Wiederaufnahme des Studiums
- Siehe Verfahren zum Fach-/Abschlusswechsel
- Bei Fach- und Abschlusswechsel steht es Ihnen frei, selbständig mit der Fachstudienberatung der/des neu gewählten Fächer/Faches Kontakt aufzunehmen.
Nachträgliche Anerkennung von Prüfungsleistungen:
- Ihnen oder dem/der Prüfer*in ist aufgefallen, dass Sie nicht zur Prüfung angemeldet sind.
- es muss ein Antrag auf nachträgliche Prüfungsanerkennung ausgefüllt werden (allgemeines Antragsformular → Kreuz bei Sonderantrag → "nachträgliche Anerkennung"
- der Antrag ist über das Servicedesk Portal mit dem entsprechenden Ticketbetreff an das ASPA (entsprechender Buchstabenbereich gemäß Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens) zu senden
- Begründung und ggf. Nachweise für das Versäumnis der Prüfungsanmeldung müssen eingereicht werden
- der Allgemeine Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag - die Termine der Sitzungen und der Fristen zur Einreichung des Antrages finden Sie auf der Homepage des ASPA unter "APA"
- Rückmeldung zur Entscheidung erhalten Sie kurz nach der Sitzung vorab über das Servicedesk Portal und zusätzlich über einen schriftlichen Bescheid in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen nach der Sitzung
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