Voraussetzungen zur Antragstellung sind, dass Sie
- aktiv immatrikuliert sind,
- das aktuelle oder ein zukünftiges Semester auswählen,
- die erforderlichen Nachweise (z. B. ärztliches Attest, Nachweis für ein Auslandssemester) hochladen und
- der Antragsabgabebestätigung zustimmen, da dies Pflicht ist.
Zur Antragsstellung
- Klicken Sie auf
- „Mein Studium“ → „Studienservice“ → „Anträge“ → „Beurlaubung“ und anschließend auf „Neuen Antrag erfassen“.
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Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Beurlaubung vor Semesterbeginn des Semesters, für welches die Beurlaubung beantragt wird, gestellt werden muss. |
2. Wählen Sie den Grund Ihrer Beurlaubung aus.
3. Antragsdaten hinterlegen/Nachweise hochladen
- Wählen Sie das Semester aus, für das Sie die Beurlaubung beantragen möchten, entweder das aktuelle oder ein kommendes Semester. Bei einer Mehrfachbeurlaubung, also einer Beurlaubung für mehrere Semester, wird für jedes Semester eine eigene Kachel erzeugt.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Uploads sind Pflicht, sofern dies im System entsprechend konfiguriert ist. „Sonstige Dokumente“ können vom System aktiviert oder deaktiviert werden. Optional können Sie Kommentare für die Sachbearbeitung an der Universität Jena ergänzen.
- Setzen Sie das Häkchen bei der Antragsabgabebestätigung. Ohne diese Bestätigung kann der Antrag nicht übermittelt werden.
- Senden Sie den Antrag ab. Nach dem Absenden ist der Antrag im Self-Service einsehbar. Eine Überarbeitung ist möglich, wenn der Antrag zurückgegeben wurde (Bearbeitungsstatus: „Zur Überarbeitung zurückgesendet“).
4. Information über gestellten Antrag/Nachreichungen/Änderungen
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| Nachträgliche Änderungen an gestellten Unterlagen sind nach Nachforderung durch die Sachbearbeitung möglich. Dokumente können nachgereicht werden, sofern eine Nachreichfrist gesetzt wurde. Die Fristen sind sichtbar; das System verhindert eine nachträgliche Überarbeitung nicht automatisch. |
5. Beurlaubungsbescheinigung
Nach Genehmigung können Sie die Bescheinigung im Self-Service generieren. Es ist nur ein Originaldruck möglich; danach können nur Duplikate erstellt werden. Die Bescheinigung zeigt nicht das Druckdatum, sondern das ursprüngliche Ausgabedatum.
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