...
- die Überweisung des Semesterbeitrags in der geforderten Höhe sowie
- sonstiger fälliger Gebühren, Entgelte und Beiträge,
- es dürfen keine Rückmeldesperren bestehen, wie beispielsweise
- ein bestandskräftiger Bescheid über das endgültige Nichtbestehen einer für den Fortgang oder Abschluss des Studiums obligatorischen Prüfung,
- eine fehlende Krankenkassenmeldung,
- ein fehlender Nachweis für die Fortführung des Studiums oder
- weitere Rückmeldehindernisse.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Überweisen Sie den Semesterbeitrag sowie sonstige fällige Gebühren, Entgelte und Beiträge innerhalb der Rückmeldefrist. Im Hintergrund prüft das System automatisch, ob der Beitrag vollständig eingegangen ist und keine Rückmeldesperren oder -hindernisse bestehen.
- Wenn alles passt, werden Sie automatisch rückgemeldet, sobald die Sachbearbeitung die Massenrückmeldung durchführt.
- Der Status im System wird anschließend aktualisiert.
Nach der Rückmeldung sehen Sie Ihren Rückmeldestatus im Studienservice.
Sie können dann
- Ihre aktuelle Studienbescheinigung und
- das Studierendendatenblatt abrufen.
Die Studienbescheinigung ist sowohl für das Rückmeldesemester als auch für vergangene Semester verfügbar.