Allgemeiner Ablauf
Zum 01.01.2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten, welches auch für Studentinnen gilt. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Ihre Schwangerschaft zeigen Sie zunächst im Studierenden-Service-Zentrum an. Die Kolleg*innen dort senden Ihnen daraufhin ein Benachrichtigung und Informationen zum Schutz von Müttern im Studium zu. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich für eine Gefährdungsbeurteilung an alle für Sie zuständigen Prüfungsämter wenden mögen. Sie vereinbaren dann einen Termin in allen zuständigen Prüfungsämtern, um gemeinsam abzuklären, ob eine Gefährdung vorliegt und ggf. Nachteilsausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, damit Sie Ihr Studium Ihren Wünschen entsprechend fortführen können.
Die Beurteilungen werden durch das Studierenden-Service-Zentrum an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz - Abteilung Arbeitsschutz - weitergeleitet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Zentrum.
Sonderregelungen während Corona
Aus aktuellem Anlass der Pandemie können Sie während der Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot für einzelne Lehrveranstaltungen erhalten.
Auf Folgendes wird hierbei geachtet:
- Aufgrund des Atemwiderstands ist das Tragen von einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2, FFP3 sowie medizinischen Masken) für Schwangere maximal auf 30 Minuten am Tag begrenzt
- Lage, Raumgröße und Lüftungsverhältnisse der Lehrveranstaltungen
- kein Mindestabstand (1,5 Meter) ist gegeben