Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://elabftw.hs-itz.de sowie für alle Subdomains im aktuellen Layout. 


Ergebnis der Selbstbewertung

Bewertung nach BITV/WCAGteilweise konform
Erstellt20.02.2025
Zuletzt geprüft20.02.2025


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Dienste des Universitätsrechenzentrums benachteiligt zu werden oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Landesdurchsetzungsstelle Thüringen
Kommissarische Leitung
Markus Lorenz
c/o Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Tel: +49 (0) 361 57 31 18 000
Fax: +49 (0) 361 57 31 18 010

kontakt@tlmb.thueringen.de
https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/


Feedback-Mechanismus und Kontaktangaben

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.

Das IT-Service ist dafür Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter.

IT-Service
Eingang B, Raum 1209
07743 Jena
+49 3641 9-404777
itservice@uni-jena.de


Begründung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, alle Angebote barrierefrei zugänglich zu machen und alle aktuell nicht barrierefreien Inhalte nachzubessern.

Auf Grund der technischen Struktur ist es mit der derzeit aktuellen Umsetzung jedoch nicht möglich, allen Anforderungen der Barrierefreiheit vollständig gerecht zu werden. Wir sind bemüht dies zukünftig nachzubessern.


nicht erfüllt sind 3 Prüfschritte:


PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichendWenn Vordergrund- und Hintergrundfarbe sich in der Helligkeit ähneln, haben Texte unter Umständen zu wenig Kontrast. Gute Kontraste sorgen dafür, dass Nutzende Texte leichter lesen können. Insbesondere Menschen, die aufgrund einer verringerten Sehschärfe, einer Farbfehlsichtigkeit oder aufgrund des Alters eine verminderte Kontrastempfindlichkeit haben, profitieren von guten Kontrasten.
9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichendViele Menschen mit Sehbehinderungen brauchen gute Kontraste, um grafische Bedienelemente bzw. deren Zustände oder Elemente in informationstragenden Grafiken, etwa statistischen Diagrammen oder Schaubildern, wahrnehmen zu können. Die Forderung nach einem Minimalkontrast für informationstragende Grafiken hilft diesen Menschen.
9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnetScreenreader verwenden Wortlisten, in denen die Aussprache der Wörter festgelegt ist. Sie müssen wissen, zu welcher Sprache ein Text gehört, damit sie die richtige Wortliste verwenden und den Text korrekt aussprechen können.


eher nicht erfüllt ist 1 Prüfschritt:

PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlichFür Tastaturnutzende ist es wichtig, zu sehen, wo sich der Tastaturfokus gerade befindet, also welcher Link oder Schalter ausgelöst wird, wenn sie die Enter-Taste drücken, oder welches Eingabefeld oder andere Formularelement gerade den Fokus hat.


teilweise erfüllt sind 9 Prüfschritte:

PrüfschrittWarum wird das geprüft?
5.4 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Konvertierung

Wenn die Webseite Konvertierungsfunktionen anbietet, sollen Barrierefreiheitsinformationen im Ausgangsformat nicht unnötigerweise im Zielformat verloren gehen. Unnötig ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen dann, wenn das Zielformat prinzipiell die Aufnahme der Barrierefreiheitsinformation unterstützt, durch die Konvertierungsfunktion jedoch nicht genutzt wird. Beispielsweise unterstützen HTML- und PDF-Dateien die Auszeichnung von Überschriften, eine Konvertierungsfunktion könnte daher problemlos die Überschriftenauszeichnung aus dem HTML-Quelltext für PDF adaptieren.

Hinzunehmen ist der Verlust von Barrierefreiheitsinformationen nur dann, wenn das Zielformat keine Unterstützung für die im Ausgangsformat genutzte Informationsart anbietet.

9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

Die Verknüpfung von Beschriftungen mit den zugeordneten Eingabefeldern stellt sicher, dass der Aufbau einer Seite unabhängig von der Präsentation festgelegt und zugänglich ist:

  • Der Screenreader liest die Beschriftungen vor, wenn der Benutzer durch die Formularelemente wandert.

  • Ein Vorteil der Nutzung nativer label-Elemente: Mausnutzer können durch einen Klick auf das Label den Fokus auf das zugeordnete Formularelement setzen.

9.1.3.2 Sinnvolle ReihenfolgeScreenreader lesen die Elemente, die auf dem Bildschirm in der Fläche angeordnet sind, nacheinander vor - und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quellcode stehen. Die Reihenfolge der Elemente muss also gut verständlich und nutzbar sein.
9.1.3.4 Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung

Für Menschen mit Behinderung ist es oft besonders wichtig, ein Ausgabegerät (z. B. ein Smartphone) in einer bestimmten Ausrichtung nutzen zu können. Wenn beispielsweise Text stark vergrößert wird, bietet die Verwendung des Querformats oft ein besseres Leseerlebnis, da mehr Wörter in eine Zeile passen.

Außerdem haben einige Benutzer ihre Geräte in einer festen Ausrichtung montiert (z. B. am Arm eines Elektrorollstuhls). Daher sollten Websites und Anwendungen die Darstellung von Inhalten nicht auf lediglich eine Ausrichtung einschränken.

9.1.4.1 Ohne Farben nutzbarAusschließlich über Farben vermittelte Informationen sind für blinde Nutzende nicht zugänglich. Auch farbfehlsichtige Nutzende, die unter Umständen mit eigenen Farbschemata arbeiten, können Farben nicht oder nur eingeschränkt identifizieren und unterscheiden.
9.1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbarBenutzer sollen die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die gängigen Desktop-Browser bieten heutezutage die Zoom-Vergrößerung des gesamte Layouts, bei der die Seite häufig in eine responsive Ansicht umbricht.
9.1.4.10 Inhalte brechen um

Sehbehinderte Nutzer vergrößern häufig Seiten-Inhalte über die Zoomfunktion, die in gängigen Desktop-Browsern vorhanden ist. Über eine responsive Gestaltung mittels CSS media queries sollen Webseiten die Nutzung mit starkem Zoom durch eine dynamische Anpassung des Seiten-Umbruchs unterstützen.

Responsive Seiten-Layouts ordnen die Inhaltsblöcke neu an. Mehrspaltige Inhalte werden dabei meist so umbrochen, dass sie bei starkem Zoom einspaltig untereinander angeordnet sind. Bei Fließtexten entstehen auch neue Zeilenumbrüche mit kürzeren Zeilen.

Der Vorteil: Nutzer müssen beim Lesen nur in eine Richtung scrollen (bei westlichen Sprachen: vertikal). Wenn Zeilen bei Zoomvergrößerung nicht umgebrochen werden, sind Nutzer dagegen gezwungen, beim Lesen jeder Zeile horizontal hin- und her zu scrollen, was die Aufnahme der Inhalte sehr stark beeinträchtigt und verlangsamt.

9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar

Für sehbehinderte Nutzer, die mit starker Zoomvergrößerung arbeiten, sind zusätzliche Inhalte, die bei Zeiger- oder Tastatur-Fokussierung eingeblendet werden, aus mehreren Gründen problematisch:

  • Inhalte sind wegen des starken Zoomfaktors oft nur teilweise sichtbar. Nutzer müssen in der Lage sein, den Zeiger von dem auslösenden Element über den eingeblendeten Inhalt zu bewegen (was meist den sichtbaren Ausschnitt verschiebt), ohne dass der eingeblendete Inhalt schließt.

  • Eingeblendete Inhalte verdecken häufig andere Inhalte. Nutzer müssen in der Lage sein, den eingeblendeten Inhalt wieder zu schließen, ohne den Fokus zu bewegen (was passieren würde, wenn etwa nach einem Schließen-Element gesucht werden müsste). Die Escape-Taste oder ein Aktivieren des auslösenden Elements, das zur Zeit den Fokus hat, sollte den eingeblendeten Inhalt schließen.

  • Sehbehinderte Nutzer brauchen ggf. mehr Zeit, Inhalte zu lesen. Eingeblendete Inhalte sollten deshalb solange zur Verfügung stehen, bis sie vom Nutzer geschlossen werden (etwa über Weiter-Tabben, Wegbewegen des Zeigers von auslösenden Element und eingeblendetem Inhalt, oder explizites Schließen über die Tastatur).

11.8.3 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei TransformationMenschen mit Behinderung benötigen semantische Auszeichnungen (zum Beispiel durch Überschriften oder richtig aufgebaute Datentabellen), um Inhalte effektiv zu nutzen. Werden diese Auszeichnungen in Transformationen entfernt oder korrumpiert, leidet die Benutzbarkeit der Dokumente.


  


Titel: "Barrierefreiheitserklärung: elektronische Laborbuch (eLabFTW)"

Stand: 26.02.2025

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