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Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für idp.uni-jena.de (Link ist nicht direkt nutzbar, funktioniert nur nach Weiterleitung zur Anmeldung bei einem Dienst wie z.B. Moodle) sowie für alle Subdomains im aktuellen Layout.

Benutzerinformationen sind zu finden unter: https://idp.uni-jena.de/idp/tou.jsp


Ergebnis der Selbstbewertung

Bewertung nach BITV/WCAGteilweise konform
Erstellt14.11.2024
Zuletzt geprüft

20.02.2025


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Dienste des Universitätsrechenzentrums benachteiligt zu werden oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Landesdurchsetzungsstelle Thüringen
Kommissarische Leitung
Markus Lorenz
c/o Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Tel: +49 (0) 361 57 31 18 000
Fax: +49 (0) 361 57 31 18 010

kontakt@tlmb.thueringen.de
https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/


Feedback-Mechanismus und Kontaktangaben

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.

Das IT-Service ist dafür Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter.

IT-Service
Eingang B, Raum 1209
07743 Jena
+49 3641 9-404777
itservice@uni-jena.de


Begründung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist bemüht, alle Angebote barrierefrei zugänglich zu machen und alle aktuell nicht barrierefreien Inhalte nachzubessern.

Auf Grund der technischen Struktur ist es mit der derzeit aktuellen Umsetzung jedoch nicht möglich, allen Anforderungen der Barrierefreiheit vollständig gerecht zu werden. Wir sind bemüht dies zukünftig nachzubessern.


nicht erfüllt ist 1 Prüfschritt:


PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.3.1.1 Hauptsprache angegeben

Screenreader verwenden Wortlisten, in denen die Aussprache der Wörter festgelegt ist. Sie müssen wissen, in welcher Sprache ein Text verfasst ist, damit sie die richtige Wortliste verwenden und den Text korrekt aussprechen können.

teilweise erfüllt sind 4 Prüfschritte:

PrüfschrittWarum wird das geprüft?
9.1.3.2 Sinnvolle ReihenfolgeScreenreader lesen die Elemente, die auf dem Bildschirm in der Fläche angeordnet sind, nacheinander vor - und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quellcode stehen. Die Reihenfolge der Elemente muss also gut verständlich und nutzbar sein.
9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichendWenn Vordergrund- und Hintergrundfarbe sich in der Helligkeit ähneln, haben Texte unter Umständen zu wenig Kontrast. Gute Kontraste sorgen dafür, dass Nutzende Texte leichter lesen können. Insbesondere Menschen, die aufgrund einer verringerten Sehschärfe, einer Farbfehlsichtigkeit oder aufgrund des Alters eine verminderte Kontrastempfindlichkeit haben, profitieren von guten Kontrasten.
9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der TastaturbedienungWenn die Webseite mit der Tastatur bedient wird, soll die Reihenfolge, in der Links, Formularelemente und Objekte angesteuert werden, schlüssig und nachvollziehbar sein.
12.1.2 Barrierefreie DokumentationDie Dokumentation ist ein wichtiger Teil eines Webangebots. So informiert zum Beispiel die "Erklärung zur Barrierefreiheit" Menschen mit Behinderungen über den Stand der Barrierefreiheit des Angebots und nennt (noch) nicht barrierefreie Inhalte sowie gegebenenfalls Wege, benötigte Informationen in anderer Form zu erhalten. Es ist deshalb wichtig, dass diese Erklärung barrierefrei ist. Sie wird deshalb, wenn vorhanden, immer geprüft. Dies gilt auch für weitere Seiten zur Dokumentation des Webangebots, wenn vorhanden.


Titel: "Barrierefreiheitserklärung: Shibboleth (IdP)"

Stand: 19.11.2024

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