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In diesem Fall ist eine Kofinanzierung notwendig. Die Splittung der Kosten erfolgt durch die ThULB (2.000 Euro) und Ihr Institut (Differenz zum Rechnungsbetrag, inkl. MwSt.).

FSU-Angehörige: Bitte geben Sie dazu das PSP-Element Ihres Instituts/Projekts an (vgl. Rundschreiben 2023/27 der FSU im HanFRIED).

UKJ-Angehörige: Bitte geben Sie die Kostenstelle des UKJ an, sondern es erfolgt eine Rechnungsstellung der ThULB an das UKJ in Höhe des Differenzbetrags.


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