In diesem Fall ist eine Kofinanzierung notwendig. Die Splittung der Kosten erfolgt durch die ThULB (1.666 Euro) und Ihr Institut (Differenz zum Rechnungsbetrag, inkl. MwSt.).

FSU-Angehörige: Bitte geben Sie dazu das PSP-Element Ihres Instituts/Projekts an.

UKJ-Angehörige: Bitte geben Sie die Kostenstelle des UKJ an, Die ThULB nimmt dann eine Rechnungsstellung an das UKJ in Höhe des Differenzbetrags vor.