In diesem Fall ist eine Kofinanzierung notwendig. Die Splittung der Kosten erfolgt jeweils durch die ThULB (2.000 Euro) und Ihrem Institut (Differenz zum Rechnungsbetrag, inkl. MwSt.).
FSU-Angehörige: Bitte geben Sie dazu Ihr PSP-Element an (vgl. Rundschreiben 2023/27 der FSU im HanFRIED).
UKJ-Angehörige: Es ist keine Angabe eines PSP-Elements notwendig, sondern es erfolgt eine Rechnungsstellung der ThULB an das UKJ in Höhe des Differenzbetrags.