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In diesem Fall ist eine Kofinanzierung notwendig. Die Splittung der Kosten erfolgt jeweils durch die ThULB (2.000 Euro) und Ihrem Institut (Differenz zum Rechnungsbetrag, inkl. MwSt.).

FSU-Angehörige: Bitte geben Sie dazu Ihr PSP-Element an (vgl. Rundschreiben 2023/27 der FSU im HanFRIED).

UKJ-Angehörige: Es ist keine Angabe eines PSP-Elements notwendig, sondern es erfolgt eine Rechnungsstellung der ThULB an das UKJ in Höhe des Differenzbetrags.


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