Wenn der Probedruck fehlerfrei ist und mit den anderen Exemplaren gebunden werden kann, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Bei einer nachträglichen Korrektur des Dokuments durch den Auftraggeber muss der Probedruck bezahlt werden, da er nicht zu den finalen Exemplaren zählt.



Titel: "Muss der Probedruck bezahlt werden?"

Stand: 12.10.2020

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