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Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?


  • der Antrag kann über das Ticket eingereicht werden
  • individuelle Begründung sowie Nachweise (ärztliche Bescheinigungärztliches Attet = Nachweis über Prüfungsunfähigkeit, behördliche Bestätigung usw.) müssen beigefügt werden
  • die Verhinderung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Kenntnis (z. B. Ausstellungsdatum einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/eines ärztlichen Attests) angezeigt und nachgewiesen werden

allgemeine Hinweise:

Gemäß Beschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses vom 28.08.2018 beträgt die maximale Schreibzeitverlängerung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten einen Monat von 4 Wochen. Bei weiteren Anträgen wird ein Prüfungsrücktritt beschieden.

Gemäß Beschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses vom 07.06.2019 wird dem Studierenden bei vorliegendem Teilzeitstatus eine anteilige Schreibzeitverlängerung bewilligt. Anzurechnen seien laut Prüfungsausschuss nunmehr Zeiten für Zusatzbelastungen ab dem bewilligten Status Teilzeitstudium, so dass Schreibzeitverlängerungen für Abschlussarbeiten anteilig mit 50% von der Gesamtlaufzeit der Arbeit anrechenbar werden - bisher konnte der Status Teilzeitstudium lediglich für die Fachsemester/Endfristen berücksichtigt werden auf Grundlage der bestehenden Ordnungen.


Wie erhalte ich eine Rückinformation zu meinem Antrag?


  • Ihr Antrag wird i.d.R. vom ASPA entschieden
  • nach Beschlussfassung erhalten Sie eine Information über das Ticketsystem bzw. per schriftlichem Bescheid

Corona:

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, aufgrund von Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie, die Abgabefrist für Abschlussarbeiten, Studienarbeiten, Haus- und Seminararbeiten sowie sonstige fristgebundene schriftliche Arbeiten über die in Friedolin angegebenen (oder durch den Prüfer festgelegten) Abgabefristen hinaus zu verlängern.

Über Ihren Antrag entscheidet der Allgemeine Prüfungsausschuss (jedoch nicht die entsprechenden Prüfer).