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Gäste der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Personen, die weder Mitarbeitende noch Studierende der Universität sind) können auch für wenige Tage spezielle Gast-Accounts beantragen. Damit können zahlreiche IT-Dienste an der Uni Jena für die Dauer des Aufenthalts nutzen werden.

Voraussetzung für die Erteilung eines Gast-Accounts ist die Einreichung eines Gastnutzereilantrag (für max. 4 Wochen) inkl. einer Bestätigung durch den Leiter oder die Leiterin einer Einrichtung der Universität. Die zuständige Leitung muss schriftlich darlegen, dass durch den Gast Aufgaben für oder mit der befürwortenden Einrichtung wahrgenommen werden, die eine Nutzung der IT-Dienste notwendig machen.

Als Gast- oder Zweithörer benötigen Sie statt eines Antrages eine Kopie Ihres Hörerausweises. Als Besitzer einer Universitätsangehörigen-thoska deren Kopie.

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Entsprechend des Nutzerkreises und der benötigten Funktionen kann eine der nachstehenden Optionen genutzt werden:



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Titel: "Account zur kurzfristigen Nutzung"

Stand: 22.11.2023

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