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Wenn der Antrag noch nicht postalisch losgeschickt und/oder noch keine Gebühren überwiesen wurden, reicht es den Antrag im System zurückzuziehen. Liegt er bereits in der Sachbearbeitung vor, muss ein ein Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung gestellt werden. Das bloße Zurückziehen im Portal reicht dann nicht.
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